Investmentfonds

Neue EU-Verordnung gegen Geldwäsche verlangt frühzeitige Vorbereitung

Finanzunternehmen sollten bereits jetzt umfangreiche Daten sammeln

Die Europäische Union intensiviert den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Dazu hat die EU eine neue Verordnung erlassen, die Mitte kommenden Jahres zu unmittelbar geltendem Recht wird. Das Regelwerk vereinheitlicht die bisherigen nationalen Gesetze und verschärft sie teilweise.

Zur Umsetzung wurde in Frankfurt am Main eine neue Behörde ins Leben gerufen, die „Anti-Money Laundering Authority“, abgekürzt AMLA. Sie soll sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten die zukünftig vorgesehenen einheitlichen Kontrollstandards implementieren und einhalten. Daneben wird die AMLA die EU-weit 40 größten Finanzdienstleister überwachen. Der Mitarbeiterstab der AMLA soll bis Ende 2027 auf 430 Personen anwachsen.

Im Zuge der EU-weiten Vereinheitlichung kommen auf Finanzunternehmen wie Banken und Vermögensverwalter einschneidende Neuerungen zu. Zunächst sind die nationalen Aufsichtsbehörden verpflichtet, ein datenbasiertes Risikoprofil für jedes betroffene Finanzunternehmen zu erstellen. Die dazu notwendigen Daten müssen die Unternehmen an die Aufsichtsbehörde melden.

In Deutschland wird die BaFin alle verpflichteten Unternehmen im vierten Quartal 2026 schriftlich auffordern, noch im ersten Quartal 2027 bis zu 250 anonymisierte Datenpunkte über die jeweilige Kundenstruktur einzureichen. Hieraus erstellt die BaFin das Risikoprofil für das Unternehmen und übermittelt es an die AMLA.

Somit tickt die Uhr. Finanzdienstleister sollten bereits jetzt ihre internen Strukturen prüfen, damit die erforderlichen Daten rechtzeitig eingereicht werden können. Verhindert werden könnte dies beispielsweise, wenn die eigene IT nicht über diese Informationen verfügt. Des Weiteren wird die Datenlieferung der Verpflichteten nicht nur einmalig erfolgen müssen, da das Risikoprofil regelmäßig aktualisiert werden muss.

Mehr Pflichten für die Geldwäschebeauftragten 

Im Zuge der Änderungen steigt auch der Verantwortungsbereich der Geldwäschebeauftragten in den Unternehmen. So gehört die Überwachung, ob Kunden Sanktionen oder einem Embargo unterliegen, in Zukunft zu den Aufgaben der Geldwäschebeauftragten. Für die entsprechenden Überprüfungen ist die Nutzung von elektronischen Datenbanken zwar nicht vorgeschrieben. Allerdings wird man in der Praxis wahrscheinlich kaum ohne diese Hilfsmittel auskommen.

Der Prüfungsumfang auf Kundenebene steigt noch aus einem anderen Grund. So werden die Verpflichteten fortan mehr Hochrisikokunden haben, die sie ganz besonders sorgfältig durchleuchten müssen. Zum einen zählen zukünftig sehr vermögende Privatkunden zu diesem Personenkreis. Zum anderen steigt die Anzahl der „political exposed persons“, kurz Pep´s genannt. Hierunter fallen demnächst nicht nur bestimmte Regierungsmitglieder, sondern z.B. auch die Leiter von Körperschaften mit mehr als 50.000 Einwohnern.

Auf die Geldwäschebeauftragten kommt aber noch wegen weiterer Details Mehrarbeit zu. So müssen die Pep´s demnächst einmal im Jahr überprüft werden und nicht mehr nur alle drei Jahre. Hinzu kommt, dass auch der Kreis der Verpflichteten insgesamt steigt. So sollen zukünftig auch Schwarmfinanzierer und Profi-Fußballvereine als Verpflichtete gelten, weil eben auch sie Kapital allokieren. Es gibt also mehrere Gründe, warum die künftigen zusätzlichen Aufgaben der Geldwäschebeauftragten mit zusätzlichen Risiken verbunden sind.

Was muss jetzt geschehen? – Angesichts der Detailfülle empfehlen wir allen Verpflichteten, sich mit den neuen Regeln vertraut zu machen. Daneben müssen die eigenen Arbeitsanweisungen angepasst und die Mitarbeiter zu den neuen Regelungen geschult werden.

Bei der Umsetzung empfiehlt es sich in vielen Fällen, externen Rat einzuholen. Ähnliches gilt auch für die Position des Geldwäschebeauftragten selbst. Kann sie nicht von einer Person aus dem eigenen Hause besetzt werden, bietet sich auch hier ein Outsourcing an.

Axel Rohr

Axel Rohr ist Vorstand der FIDUS Finanz AG und Geschäftsführer der RegCon GmbH. Der Name RegCon steht für „Regualtory Consulting“. Regcon berät und betreut Finanzunternehmen bei der Einhaltung aufsichtsrechtlicher Vorschriften hinsichtlich Compliance und Geldwäscheprävention.   

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