Ob jeder Versicherungsvermittler Anlageberatung machen sollte – das trifft auch bei einer Fondspolice zu – ist natürlich eine ganz andere Frage. Die Risikokomfortzone des Verbrauchers zu ermitteln, in welcher Größenordnung er Schwankungen verträgt, ist ein Thema für sich.
Die Vergangenheit hat bewiesen, dass die großen Schwankungen an den Aktienmärkten nicht ausgehalten werden. Nach offiziellen Zahlen gibt es in Deutschland 8,4 Mio. Menschen, die Aktien oder Anteile an Aktienfonds haben. In 2014 war diese Zahl wieder rückläufig. Es ist nichts alternativlos!
Daraus kann man schließen, dass die Verbraucher eine Anlage benötigen, die über eine breite Streuung in verschiedenen Anlageklassen verfügt. Das ist sicher die beste Möglichkeit, große Schwankungen zu vermeiden und doch eine werthaltige Anlage zu haben.
In wie weit eine klassische Rentenversicherung noch sinnvoll ist, muss jeder für sich selbst entscheiden Das Papiergeldsystem, in dem das Geld einfach so gedruckt wird, ohne dass irgendein Wert gegenüber steht , treibt die Inflation der Geldmenge und somit die Preisinflation an.
Im März 2015 hat nun das Experiment der EZB angefangen. Bis September 2016 werden monatlich Staatsanleihen im Wert von 60 Milliarden Euro aufgekauft. Das trägt sicher nicht zur Geldwertstabilität bei.
Die Niedrigzinsen haben einen Einfluss auf die Rendite der klassischen Rentenversicherung und auf die Rentenfaktoren, die herangezogen werden zur Berechnung der Rentenzahlung. Die Kalkulation der Rentenfaktoren bei steigender Lebenserwartung sollten dabei speziell betrachtet werden.
Im November 2014 hat die Versicherungsaufsicht den Versicherungsgesellschaften Investitionen in umstrittenen Kreditverbriefungen erleichtert. Diese ABS (Asset Backed Securities) waren ein Auslöser der Finanzkrise. Vereinfacht könnte man also sagen, dass die Bankrisiken nun auf die Langfristsparer verschoben werden sollen. Ob das jeder Vermittler überblickt, scheint zumindest zweifelhaft.
Der qualifizierte Vermittler muss aber in der Lage sein, für eine Optimierung einer Fondspolice ein Honorar zu nehmen. Der Begriff des Honorarberaters ist nicht geschützt, sondern nur der Honoraranlageberater. Da gibt es doch schon 65(!) in ganz Deutschland.
Es steht aber auch nirgends geschrieben, dass jemand gegen Honorar qualifizierter berät als jemand, der auf Provisionsbasis berät. Nur zeigt sich bei diesem Beispiel wieder einmal, dass es möglich sein muss, für eine Beratung oder sogar eine ganzheitlichen Finanzplanung ein Honorar in Rechnung zu stellen.
Vielleicht sollte man die ganzen Ressourcen, die in die Regulierung gesteckt werden, in die finanzielle Bildung der Verbraucher investieren.
Von Bernd Schmidt






























