Versicherungen

„OpferSchutz“ der Basler Versicherungen schließt Marktlücke: Haftpflichtbaustein entschädigt Opfer, wenn Täter nicht zahlen

Leistung, wenn Täter nicht versichert und zahlungsunfähig ist Zusatzbaustein deckt auch Kosten für psychologische Betreuung ab Opfer von Straftaten tragen an den Folgen meist ein Leben lang. Auch ein Unfall kann ein Trauma verursachen. Besonders schlimm ist es für die Betroffenen, wenn der Straftäter oder Unfallverursacher nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann. Damit Versicherte über den gesetzlichen Opferschutz hinaus zumindest finanziell nicht allein stehen, führen die Basler Versicherungen zum 1. Juli 2013 den Sicherheitsbaustein „OpferSchutz“ ein. Dieser wird in die Privathaftpflicht integriert, wodurch die Basler Versicherungen mit dem Schadensersatzrechtsschutz, der Opferhilfe (Kapitalzahlung von bis zu 50.000 Euro) und der Kostenübernahme einer psychologischen Erstbetreuung das umfassendste Gesamtpaket beim Forderungsausfall anbieten.

Für die meisten Deutschen ist die Haftpflichtversicherung eine Selbstverständlichkeit – und sie gehen daher davon aus, dass ihre Mitmenschen ebenso abgesichert sind. Die Realität sieht jedoch anders aus: Jeder Dritte besitzt keine solche Police. So kann es schnell passieren, dass ein Geschädigter beispielsweise nach einem Fahrradunfall seinen Schadensersatz zivilrechtlich durchsetzen muss. Das bringt hohe Kosten mit sich, auf denen das Opfer im schlimmsten Fall sitzen bleibt, nämlich dann, wenn der Verursacher nicht über die finanziellen Mittel verfügt, um persönlich einzustehen. Das  trifft Unfallgeschädigte besonders hart, wenn sie zum Beispiel schwerere Verletzungen erlitten haben und auf medizinische oder psychologische Hilfe angewiesen sind. Auch für Opfer einer Straftat sind Entschädigungen nicht immer gesichert. Laut Statistischem Bundesamt wird jedes vierte Gewaltverbrechen nicht aufgeklärt. Und selbst wenn der Täter gefasst und verurteilt wird, zahlt seine Haftpflichtversicherung nicht, wenn er vorsätzlich gehandelt hat.

Vor Forderungsausfall geschützt – auch bei nicht versicherten Unfallgegnern

Um die Opfer vor solchen Haftungsausfällen zu schützen, haben die Basler Versicherungen ihre Privathaftpflichtpolice um ein zusätzliches Modul ergänzt. „Ein Forderungsausfall trifft Geschädigte hart: Neben dem persönlichen Schaden kommt ein finanzieller hinzu – und das, obwohl er im Recht ist und ihm eine Entschädigung zusteht“, sagt Thilo Hahn, Leiter Privatmarkt der Basler Versicherungen: „Zumindest vor den finanziellen Folgen soll der Haftpflichtbaustein ‚OpferSchutz‘ Geschädigte bewahren, damit sie das Geschehene ohne zusätzliche Belastungen verarbeiten können.“ Der neue Baustein deckt im Schadensfall das, was die gegnerische Seite nicht leistet – und das auch in Fällen, in denen der Verursacher nachweislich mit Vorsatz gehandelt hat. Dazu gehört neben der Zahlung der Ausfallleistung auch der Rechtsschutz. „Um die Forderung festzustellen, unterstützen wir unsere Versicherten dabei, rechtliche Schritte einzuleiten. Die Kosten für den Rechtsanwalt und das Gerichtsverfahren sind im Basler ‚OpferSchutz‘ abgedeckt“, sagt Thilo Hahn.

Bei Straftaten leistet das Schutzpaket auch direkte Opferhilfe: „Wenn der Täter unerkannt bleibt, zahlt die Basler in Anlehnung an das Opferentschädigungsgesetz bis zu 50.000 Euro an den Geschädigten“, so Thilo Hahn. Bei Bedarf werden außerdem die Kosten für eine psychologische Erstbetreuung zur Behandlung eines Traumas übernommen.

Der Basler Sicherheitsbaustein „OpferSchutz“ enthält folgende vier Leistungen:

  • Forderungsausfall mit Leistungen auch bei Vorsatz (ohne Mindestschadenhöhe)
  • Schadensersatzrechtsschutz Opferhilfe (Kapitalzahlung bis zu 50.000 Euro bei Anspruch gemäß Opferentschädigungsgesetz)
  • Psychologische Betreuung nach einer vorsätzlichen Gewalttat

Zu dem Paket gehört ab Anfang Juli auch die Notfall-App „Basler NotfallHilfe-App“, die im Idealfall eine Gewalttat verhindern kann oder aber schnell Hilfe herbeiruft. Ist die App aktiviert, erscheint ein großer Panikbutton auf dem Display des Smartphones. Über die App lassen sich eine vorformulierte SMS inklusive GPS-Daten an drei zuvor festgelegte Kontaktpersonen schicken und ein Notruf an die Polizei absetzen.

Basler-Sicherheitsexperte Peter Brinkmann: „Der Basler ‚OpferSchutz‘ ist eine sinnvolle Ergänzung zur klassischen Haftpflichtversicherung. Sie schützt den Versicherten davor, nach einem unverschuldeten Schaden auf seinen Kosten sitzen zu bleiben – und das für nicht einmal einen Euro pro Monat.“ Der Baustein „OpferSchutz“ als Ergänzung zu einer Basler Privathaftpflichtpolice kostet im Jahr 11 Euro für Familien und 9 Euro für Singles.
Mit dem OpferSchutz Baustein setzen die Basler Versicherungen die Strategie, Versicherungsprodukte mit intelligenter Prävention zu kombinieren konsequent fort, um Schäden zu vermeiden oder zumindest zu mindern. „Die Notfall-App stellen wir daher im App-Store und im Android Marketplace ganz bewusst allen Interessenten kostenfrei zum Download zur Verfügung – nicht nur unsere Kunden“, ergänzt Peter Brinkmann.

 

print

ASCORE Auszeichnung

Es gibt viele gute Tarife – für die Auszeichnung „Tarif des Monats“ gehört mehr dazu. Lesen Sie hier, was die ausgezeichneten Tarife zu bieten haben.

Tarife des Monats im Überblick

ETF-News

ETF-News

Aktuelle News zu börsengehandelten Indexfonds.

zu den News

Guided Content

Guided Content ist ein crossmediales Konzept, welches dem Leser das Vergleichen von Finanzprodukten veranschaulicht und ein fundiertes Hintergrundwissen liefert.

Die Ausgaben im Überblick

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Mein Geld Newsletter

Melden Sie sich für unseren 14-tägigen Newsletter an.

zur Newsletteranmeldung

Icon

Mein Geld TV

Das aktuelle Video

Altersvorsorge mit Lücke – wie fair ist die bAV für Frauen?

Die betriebliche Altersvorsorge gilt als wichtiger Baustein für eine sichere Rente – doch gerade Frauen profitieren oft zu wenig davon.

zum Video | alle Videos
Icon

Mein Geld Magazin

Die aktuelle Ausgabe

Mein Geld 03 | 2025

Die Zeitschrift Mein Geld - Anlegermagazin liefert in fünf Ausgaben im Jahr Hintergrundinformationen und Nachrichten aus den Bereichen Wirtschaft, Politik und Finanzen.

zur Ausgabe | alle Ausgaben