Die Bonner Bundesbehörde BaFin prüft und urteilt von Amts wegen über das Vorliegen der Voraussetzungen der Verletzung von Mitteilungspflichten (sog. Ad-hoc Mitteilung) der Volkswagen AG und die FORIS AG, ebenfalls mit Sitz in Bonn, übernimmt die Finanzierung der Prozesskosten für geschädigte VW-Aktien-Besitzer.
Rechtsanwälte, an die sich die VW-Aktien-Besitzer in ganz Deutschland hilfesuchend um Rat wenden, erhalten damit aus Bonn fachkundige, gut fundierte und finanzstarke Unterstützung bei der Aufgabe den VW-Aktien-Besitzern zu ihrem Recht zu verhelfen.
„Selbstverständlich können sich geschädigte VW-Aktien-Besitzer, die ihre Aktien nach Entstehen der Ad-hoc-Pflicht erworben und durch den Kurssturz nach dem 18. September Schaden erlitten haben, auch direkt hilfesuchend an FORIS wenden.“ erklärt Rechtsanwalt Theo Paeffgen, Vorstand der FORIS AG. „Wir haben ein Netzwerk von empfehlenswerten und fachkundigen Rechtsanwälten, mit denen wir gute Erfahrungen in der Vergangenheit gesammelt haben und die für die Aktionäre die Ansprüche prüfen. Anschließend übernehmen wir die Finanzierung der Prozesskosten und die Rechtsanwälte die Beratung und Vertretung der Aktionäre vor Gericht.“
Für die Volkswagen AG stellt diese Kombination aus Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, BaFin und FORIS AG, die schlimmste anzunehmende Kombination an Unterstützung für ihre Aktionäre zum aktuellen Skandal dar.































