Köln, 15. Dezember 2011– Der Deutsche Wetterdienst warnt aktuell für weite Teile des Landes vor schweren Stürmen. Herabfallende Äste und umstürzende Bäume können nicht nur Gebäude und Autos beschädigen, sondern auch Menschen verletzen. Kommt es zu einem Schaden, müssen Grundstückseigentümer nachweisen, dass sie ihrer gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht, die beispielsweise bei Bäumen an Wegen und Straßen besteht, nachgekommen sind. Andernfalls können sie für Schäden Dritter haftbar sein.
Doch müssen Eigentümer, Mieter oder Pächter die Last dann tatsächlich alleine schultern? “Bei einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht kann eine Privathaftpflicht- oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für den Schaden einspringen“, erklärt Jörg Kranz, Leiter Produktmanagement Privat Sach, Haftpflicht, Unfall, von der Gothaer. „Wenn ein Baum auf die Straße fällt und einen Autounfall auslöst, kann der Schaden im fünfstelligen Bereich und höher liegen. Dann braucht der Grundstückseigentümer oder Mieter beziehungsweise Pächter des Grundstücks eine umfangreiche Rückendeckung. Sachschäden am eigenen Haus übernimmt in vielen Fällen die Wohngebäudeversicherung. Wir raten Eigentümern, sich frühzeitig zu informieren, ob Sturmschäden mitversichert sind, und sie gegebenenfalls noch mit einschließen zu lassen.“
Tipps zur Vorbeugung
Zum Schutz vor Personen- und Sachschäden sollten Gartenmöbel gesichert, Blumentöpfe auf Balkonen oder Fensterbänken befestigt oder heruntergenommen werden. Kranke Bäume sollten behandelt und notfalls gefällt werden. Bei Sturm gefährdet sind auch alleinstehende und besonders hochgewachsene Bäume. Vor und nach schweren Unwettern sollte außerdem geprüft werden, ob die Bäume gut verwurzelt sind. Lose, ausladende oder morsche Äste sollten entfernt werden. Viele Bäume müssen außerdem vorsorglich zurückgeschnitten werden.
Welche Versicherung schützt?
Grundsätzlich bietet eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung Schutz, wenn Inhaber von Immobilien ihre Verkehrssicherungspflichten verletzen und dadurch Dritte einen Schaden erleiden.
Versicherungsschutz kann auch über eine Privathaftpflichtversicherung bestehen. Sie schützt gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche aus den sogenannten „Gefahren des täglichen Lebens“, zu denen auch die Arbeit im Garten und das Bepflanzen von Balkons oder Dachterrassen zählen. Je nach Deckungsumfang erstreckt sich der Versicherungsschutz nicht nur auf die Nutzung der eigenen Wohnung, sondern auch auf weitere Immobilien wie beispielsweise das selbst genutzte Ein- oder Zweifamilienhaus oder das Ferienhaus.
Mit einer Wohngebäudeversicherung können sowohl Schäden am eigenen Haus durch einen bei Unwetter umstürzenden Baum als auch die daraus resultierenden Folgeschäden abgedeckt werden. Zerstört der Baum etwa das Dachfenster und dringt dann Regenwasser ins Haus ein, das wiederum das Parkett beschädigt, so werden sowohl das Fenster als auch der Parkettschaden übernommen. Auch die Kosten für die Beseitigung umgestürzter Bäume können mitversichert werden. Ausgeschlossen sind jedoch Schäden Dritter.
Die Hausratversicherung kann für Hausrat in der versicherten Wohnung aufkommen, wenn er durch Sturm oder Hagel unmittelbar beschädigt oder zerstört wird oder abhanden kommt. Aber auch eine mittelbare Schädigung ist versichert, wenn beispielsweise durch einen Sturm Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen fallen oder durch einen Sturm ein Ast am Baum des Versicherungsnehmers abbricht, ein Fenster durchschlägt und den Glastisch in seinem Wohnzimmer beschädigt.
Wird das eigene Auto beschädigt, kann die Teilkaskoversicherung den Schaden übernehmen. Sie tritt dann ein, wenn es durch einen Sturm von mindestens 74,5 Stundenkilometern zu unmittelbaren Schäden am versicherten Fahrzeug kommt. Dies ist etwa dann der Fall, wenn ein Ast auf das Auto fällt. Einen weitergehenden, von der Windstärke unabhängigen Schutz bietet eine Vollkaskoversicherung.
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