Eine Zerschlagung des Unternehmens und ein Verkauf des gesamten Windparkportfolios in Deutschland und Polen ist nicht beabsichtigt. PROKON soll vielmehr durch einen Insolvenzplan saniert werden. Der Gläubigerversammlung wird am 22. Juli 2014 vorgeschlagen werden, den Insolvenzverwalter mit der Erstellung des Insolvenzplans zu beauftragen. Der Insolvenzplan soll vorsehen, dass die Genussrechtsinhaber zum Einen teilweise bei PROKON investiert bleiben und zum Anderen aus den Verkäufen einzelner Beteiligungen und Projekte eine Barzahlung (Quotenzahlung) erhalten.
Konsens ist, dass das rechtliche Konzept des Insolvenzplans als Eckpunkte vorsieht:
- eine Eigenkapitalkomponente, d.h. Gesellschafterstellung für die interessierten Genussrechtsinhaber, die ihr Genussrechtskapital in Eigenkapital wandeln und so Gesellschafter der PROKON Regenerative Energien GmbH werden wollen,
- die Umwandlung eines Teils der Genussrechte in eine handelbare Anleihe, um denjenigen Genussrechtsinhabern, die nicht weiter investiert bleiben wollen, eine Möglichkeit zum Ausstieg zu bieten und
- eine Barzahlung (Quotenzahlung) aus den Verkaufserlösen der Unternehmensteile und Beteiligungen, die nicht zum Kerngeschäft von PROKON gehören; es soll für interessierte Gläubiger die Möglichkeit bestehen, auch die Barkomponente als weiteren Teil ihrer Beteiligung(Eigenkapital) im Unternehmen zu belassen.