Europäische Kommission verklagt Spanien vor dem Europäischen Gerichtshof – München (ots) – In Spanien zahlen Erben mit Steuerwohnsitz im Ausland einen wesentlich höheren Erbschaftssteuersatz als Einheimische. Die Differenz beträgt je nach Region bis zu 34%. Die Europäische Kommission hat am 7. März diesen Jahres wegen diskriminierender Erbschafts- und Schenkungssteuervorschriften vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen das spanische Königreich eingereicht. Dort wird nun entschieden, ob die Unterscheidung gegen EU-Recht verstößt. Wenn das Urteil gegen die spanischen Steuervorschriften ausfällt, könnte das auch für Deutsche, Schweizer und Österreicher, die zwischen 2008 und 2012 in Spanien Immobilien oder sonstigen Besitz geerbt oder geschenkt bekommen haben, umfangreiche Steuerrückerstattungen nach sich ziehen. Ein Präzedenzfall, mit dessen Ausgang sich entscheiden wird, ob Spanien die nachträgliche Rückzahlung zu viel bezahlter Beträge an betroffene Ausländer leisten muss, ist bereits bei Gericht anhängig.