Wirtschaft

GTÜ warnt vor Schäden an Häusern durch Kanalbauarbeiten

Jahrelanger Sanierungsstau und erhöhte Anforderungen aus dem Umweltschutz machen die Erneuerung von Abwasserkanälen in Deutschland erforderlich

Stuttgart, 13. Februar 2013. In der Bundesrepublik sind zehntausende Kilometer an Abwasserkanälen zu erneuern. Jahrelanger Sanierungsrückstau und erhöhte Anforderungen aus dem Umweltschutz sind unter anderem dafür verantwortlich. Die Kanäle befinden sich meist im öffentlichen Verkehrsraum und in Nachbarschaft von Bauwerken. Kanalbauarbeiten können zu Schäden wie Risse und Verschmutzungen an Dach und Fassaden, Schieflagen der Bauwerke, Brüche an Grundleitungen, Feuchtschäden an Kellerwänden und Fassaden von benachbarten Gebäuden führen.

Neben der Beseitigung von Undichtheiten, fehlerhaften Gefällen und Querschnitten sowie Korrosionsschäden werden aufgrund der Zunahme der Intensität von Starkregen größere Nennweiten für die Ableitung von Regenwasser in die Vorflut benötigt. Dies betrifft sowohl Grund- und Anschlussleitungen der Bauwerke, öffentliche Sammelkanäle als auch deren unterirdische Bauwerke. Je nach Trasse, Tiefenlage und Dimension der Kanäle, Baugrund und hydrogeologischen Verhältnissen sowie zeitlichen, verkehrstechnischen und bauwerks-spezifischen Erfordernissen sind unterschiedliche Bauverfahren notwendig. „Neben der klassischen offenen Bauweise durch Aufgrabung mit und ohne Verbau sind unterirdische Vortriebe anzutreffen,“ erklärt Dr. Dietmar Häßler, Experte für Bauschadensbegutachtung und Vertragspartner der Gesellschaft für Technische Überwachung GmbH (GTÜ).

„Bereits in der Planungsphase der Kanalsanierung sind mögliche Auswirkungen auf benachbarte Bauwerke zu berücksichtigen“, weist Dr. Häßler hin. Tiefbauarbeiten führen zwangsläu-fig zu Störungen im Baugrund. Be- und Entlastungen durch Aufgrabungen, Veränderungen der Bodenfeuchtigkeit durch temporäre Grundwasserabsenkungen, Anschneiden von Schichtenwasserebenen und Eintrag von Niederschlagswasser sind einige der möglichen Einflüsse. Über die Kanalgräben und die Rohrbettungen sind veränderte Wasserführungen im Baugrund möglich. Schichtenwasser kann ins Bauwerk gelangen, Brunnen versiegen möglicherweise oder Oberflächenwasser kann nicht mehr versickern. In Gebieten mit Anzüchten aus dem Altbergbau ist dies besonders problematisch.

Bei Grabenverbau und ähnlichen Stützkonstruktionen sind Verformungen und Nachsackungen im Baugrund meist nicht zu vermeiden. Rückverankerungen von Spundwänden und Pfahlwänden, die unterhalb von Bauwerken eingebracht werden, bedürfen in der Regel der Zustimmung der Grundstückseigentümer.

Standsicherheitsnachweise und Prognosen für das Setzungsverhalten der Nachbarbauwerke können erforderlich sein. Bohren und Rammen für den Verbau, Aufgrabungen im steinigen und felsigen Untergrund sowie das Verfüllen und Verdichten der Gräben führen in der Nachbarschaft zu spontanen oder kontinuierlichen Erschütterungen. Je nach Erschütterungsintensität sowie Konstruktion und Zustand der Häuser sind die Auswirkungen auf die Bauwerke und deren Nutzung unterschiedlich. Prognosen über zu erwartende Schwingungen, Null-Messung vor Baubeginn sowie Überwachung der Erschütterungen während der Bauzeit helfen Konflikte mit den Grundstückseigentümern und Störungen des Bauablaufes zu vermeiden.

„Eine interdisziplinäre Beweissicherung an den nachbarlichen Bauwerken durch Experten z.B. für Baugrund, Vermessung und Hochbauschäden ist ratsam. Die Aufwendungen für eine qualifizierte Beweissicherung vor, während und nach den Bauarbeiten erscheinen anfangs hoch, sind aber gut angelegtes Geld und helfen Kostensicherheit beim Bauen zu schaffen.“ rät Dr. Häßler und ergänzt: “ Damit lassen sich Rechtsstreitigkeiten vorbeugen.“

Die GTÜ bietet mit der Dienstleistung der Baubegleitenden Qualitätsüberwachung (BQÜ) einen eigenen Service an. Die für Baudienstleistungen eingesetzten GTÜ-Vertragspartner sind öffentlich bestellte und vereidigte sowie qualifizierte Bausachverständige mit besonderer Fachexpertise für die einzelnen Gewerke. Die GTÜ verfügt über ein bundesweites Netz von Vertragspartnern. Weitere Informationen zur BQÜ sowie eine Suchfunktion für GTÜ-Sachverständige vor Ort im Internet unter: http://bau.gtue.de

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Henderson Global Investors ernennt Daniela Brogt zum Head of Sales Germany

Erfahrene Sales-Expertin leitet Vertrieb in Deutschland. Ariane Dehn zum Head of Sales Germanic Switzerland and Austria ernannt. Henderson Global Investors hat Daniela Brogt mit sofortiger Wirkung zum Head of Sales Germany ernannt. Sie übernimmt die Position von Lars Albert, der das Unternehmen verlassen hat, und wird in ihrer neuen Funktion die Weiterentwicklung der Vertriebsaktivitäten in Deutschland verantworten. Daniela Brogt war zuletzt bei Henderson als Director of Sales Germany and Austria tätig. Zuvor arbeitete sie in verschiedenen Vertriebs- und Business Development Positionen, unter anderem bei Gartmore, Aviva Investors, Lazard und JP Morgan Investment Management.

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White Paper des DWS Global Financial Institute mahnt weitreichende unternehmerische und politische Anpassungen an den demografischen Wandel an

„Die demografische Entwicklung in Deutschland wird zu wesentlichen wirtschaftlichen, finanziellen und sozialen Herausforderungen führen“, stellt Professor Bodo Herzog von der ESB Business School, Hochschule Reutlingen, in einem neuen White Paper des Global Financial Institute (DGFI) fest. „Eine kleinere und ältere Arbeitnehmerschaft bedeutet abnehmendes Wirtschaftswachstumspotenzial, höhere Aufwendungen für medizinische Versorgung und Rentenzahlungen und damit schwerwiegende Belastungen der öffentlichen Kassen“, so seine Studie zum demografischen Wandel in Deutschland.

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Vorfahrt für Stiftungen: „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes“ kommt

Der Bundestag hat heute grünes Licht für das „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes“ gegeben. Das geplante Gesetz enthält viele Verbesserungen für gemeinnützige Organisationen, insbesondere für Stiftungen. Stiftungen könnten nach den Plänen flexibler Rücklagen bilden und andere Stiftungen langfristig mit Vermögen ausstatten (Endowments). Zudem würde die Anerkennung von Verbrauchsstiftungen erleichtert, die Haftung ehrenamtlich Tätiger reduziert und die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale angehoben.

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