Arbeitszeugnis – Abholpflicht
Ein Arbeitszeugnis ist auszustellen, aber der Arbeitnehmer ist in der Pflicht das Zeugnis vom Arbeitgeber abzuholen. Natürlich kann dies anders im Vertrag festgehalten werden, aber ohne entsprechende Zeilen besteht die genannte Pflicht. Wird eine Klage eingereicht, ohne den Versuch der Abholung unternommen zu haben, so muss meist der Arbeitnehmer die Gerichtskosten tragen, so entschied das Landesgericht Berlin-Brandenburg. Dazu ein Fallbeispiel von Februar diesen Jahres: Der Kläger kündigte sein Arbeitsverhältnis zum Juni 2012, einen Monat darauf forderte er das Unternehmen auf ihm den per E-Mail gesendeten Entwurf eines Arbeitszeugnisses zu übergeben.

































