Neues in der StVO
Seit diesem Monat sind einige Neuerungen beziehungsweise Verschärfungen in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen worden. Die Winterreifenpflicht wurde klarer formuliert und bietet nicht mehr so viel Spielraum. Im Zuge der Neuerung heißt es, dass nur Autos mit Reifen, die nach geltenden EU-Richtlinien die entsprechende Beschaffenheit aufweisen, bei Schneeglätte, Glatteis, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte gefahren werden dürfen.