Wirtschaft

Kleinanlegerschutzgesetz soll verständlicher formuliert werden

Gesellschaft für deutsche Sprache macht Vorschläge für bessere Lesbarkeit Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen Mittwoch offiziell die Einbindung der Gesellschaft für deutsche Sprache in das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Kleinanlegerschutzgesetz beschlossen. Die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und der zuständige Berichterstatter, Frank Steffel, erklären dazu:

„Die Bürgerinnen und Bürger beklagen immer häufiger und zu Recht, dass Gesetzestexte nur noch von Experten verstanden werden. Die Koalition nimmt diese Kritik auf. Die Gesellschaft für deutsche Sprache soll versuchen, das Gesetz zum Schutz von Kleinanlegern lesbarer zu machen.

Diese Aufgabe ist schwierig, denn juristisch sattelfeste Texte lassen sich nicht immer einfach formulieren. Aber wir sind optimistisch, dass die Vorschläge sich positiv auswirken werden. Gelingt dieses ‚Experiment‘, werden wir die Sprachprofis regelmäßig einbinden.“

 

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