Für den deutschen Markt sind derartige „Beipackzettel“ allerdings nichts Neues. Bereits im Jahre 2010 hatte sich die DK im Rahmen einer Selbstverpflichtung darauf verständigt, ihren Kunden einfache und verständliche Produktinformationen zu einem Wertpapier zur Verfügung zu stellen. Anschließend hatte der deutsche Gesetzgeber im Rahmen des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes vom 5. April 2011 einen verbindlichen Rahmen für Produktinformationsblätter vorgegeben. Die deutschen Kreditinstitute müssen ihre Informationsblätter nunmehr erneut an die europäischen Regelungen anpassen.
Ein wichtiges Zeichen ist, dass sich die EU-Verordnung im Wesentlichen auf „verpackte Anlageprodukte“ konzentriert und einfache und leicht verständliche Produkte wie beispielweise Spareinlagen nicht unnötig überfrachtet werden.
Die Details der beschlossenen Harmonisierung wird die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA ausarbeiten. Die DK setzt sich für eine Harmonisierung der bestehenden nationalen Regelungen mit den neuen europäischen Vorgaben ein, um die Vereinheitlichung der Informationsblätter im Sinne der Verbraucher konsequent umzusetzen.