Wirtschaft

EU-Aktionsplan zur Unternehmensbesteuerung: Ein Weg zu größerer Fairness und Effizienz in der Steuerpolitik?

Die EU-Kommission hat einen Aktionsplan zur grundlegenden Reform der Unternehmensbesteuerung vorgelegt, der missbräuchlicher Steuergestaltung entgegenwirken und nachhaltige Einnahmen gewährleisten soll. Die Maßnahmen sollen die steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen in Europa gerechter, effizienter und wachstumsfreundlicher gestalten. Für Wolfgang Schön, Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen, München, und Ludwig-Maximilians-Universität München, enthält der Aktionsplan wenige Positionen, die nicht bereits vorher diskutiert oder angekündigt waren. Der Gesamttext mache jedoch deutlich, wie stark sich die Kommission von ihren ursprünglichen Zielen europäischer Steuergesetzgebung entfernt habe. Dennis Klein, Leibniz-Fachhochschule Hannover, warnt vor zu hohen Erwartungen an den Aktionsplan. Er sei wenig mehr als bloßer Aktionismus der EU-Kommission.

Für Markus Kerber, Bundesverband der Deutschen Industrie, ist es nachvollziehbar, dass die Kommission verstärkt gegen Steuervermeidung vorgehen möchte. Es dürfe jedoch nicht bei einer vordergründigen Diskussion bleiben: Im Zentrum des EU-Projekts stand zu Beginn das Ziel der steuerpolitischen Flankierung des europäischen Binnenmarktes. Eine Verschiebung des Brennpunktes auf die Vermeidung von Steuergestaltungen vermag, seiner Meinung nach, ein solch umfangreiches Projekt nicht zu tragen. Der Fokus sollte auf die Harmonisierung gerichtet sein, um die Attraktivität des europäischen Wirtschaftsstandorts zu erhöhen. Martin Ruf und Tanja Kroh, Universität Tübingen, sehen in dem EU-Aktionsplan nur punktuelle Lösungsansätze für das altbekannte Problem der »Steuerplanung unter Ausnutzung des internationalen Steuersatzgefälles«.

Nach Ansicht von Katharina Finke, Universität Mannheim und Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Mannheim, und Christoph Spengel, Universität Mannheim, gehen von dem Aktionsplan neue Impulse zur Weiterentwicklung der Unternehmensbesteuerung in Europa aus. Die EU-Kommission sollte ihr Hauptaugenmerk auf die Arbeiten an einer gemeinsamen Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage richten. Andreas Oestreicher, Universität Göttingen, betont, dass das Konzept der GKKB (gemeinsame (konsolidierte) Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage) Schutz gegen Gewinnverlagerungen in der EU bietet. Für die Mitgliedstaaten reduziere sich der Spielraum für schädlichen Steuerwettbewerb im Binnenmarkt.

 

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