Für Markus Kerber, Bundesverband der Deutschen Industrie, ist es nachvollziehbar, dass die Kommission verstärkt gegen Steuervermeidung vorgehen möchte. Es dürfe jedoch nicht bei einer vordergründigen Diskussion bleiben: Im Zentrum des EU-Projekts stand zu Beginn das Ziel der steuerpolitischen Flankierung des europäischen Binnenmarktes. Eine Verschiebung des Brennpunktes auf die Vermeidung von Steuergestaltungen vermag, seiner Meinung nach, ein solch umfangreiches Projekt nicht zu tragen. Der Fokus sollte auf die Harmonisierung gerichtet sein, um die Attraktivität des europäischen Wirtschaftsstandorts zu erhöhen. Martin Ruf und Tanja Kroh, Universität Tübingen, sehen in dem EU-Aktionsplan nur punktuelle Lösungsansätze für das altbekannte Problem der »Steuerplanung unter Ausnutzung des internationalen Steuersatzgefälles«.
Nach Ansicht von Katharina Finke, Universität Mannheim und Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Mannheim, und Christoph Spengel, Universität Mannheim, gehen von dem Aktionsplan neue Impulse zur Weiterentwicklung der Unternehmensbesteuerung in Europa aus. Die EU-Kommission sollte ihr Hauptaugenmerk auf die Arbeiten an einer gemeinsamen Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage richten. Andreas Oestreicher, Universität Göttingen, betont, dass das Konzept der GKKB (gemeinsame (konsolidierte) Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage) Schutz gegen Gewinnverlagerungen in der EU bietet. Für die Mitgliedstaaten reduziere sich der Spielraum für schädlichen Steuerwettbewerb im Binnenmarkt.