Wirtschaft

Die Verlängerung des Sommers mit Heizpilzen?

ARAG Experten zum möglichen Comeback der Heizstrahler

Couleur / Pixabay

Vor einigen Jahren waren im Winter Heizpilze in den meisten deutschen Innenstädten zu sehen. Die mit Propangas betriebenen Anlagen sind jedoch höchst umstritten. Da die Geräte ihren fossilen Brennstoff ineffizient verwerten, ist deren Einfluss auf die Umwelt erheblich. Die Heizstrahler stoßen viel Kohlenstoffdioxid (CO2) aus, bei acht Stunden Laufzeit sogar rund 26 Kilogramm. Als eins der wichtigsten Treibhausgase ist diese chemische Verbindung mitverantwortlich für die Klimaerwärmung. Der Umwelt zuliebe wurde vielerorts ein Verbot verhängt. Das könnte jetzt wieder gekippt werden.

Bewirtung im Freien

2020 ist für die Gastronomie ein Annus Horribilis: Aufgrund der Coronapandemie und der von ihr ausgelösten Schutzbestimmungen sind die Einnahmen der Wirte um mehr als 50 Prozent eingebrochen. Mehrere Wochen konnten die Gaststätten keine Besucher empfangen, nun ist ein Großteil der Gewerbefläche aufgrund von Abstandsregeln nicht nutzbar. Einige Gastronomen bauten draußen eine Terrasse auf, um ihre Verdienstausfälle auszugleichen. Die überwiegende Mehrheit der Gäste bevorzugt angesichts der aktuellen Lage ebenfalls eine Bewirtung im Freien. Da ein Ende der Pandemie nicht in Sicht ist, halten viele Gastronomen eine Verlängerung der zum Herbst endenden Terrassensaison für überlebenswichtig. Doch wie gestaltet man einen gemütlichen Restaurantbesuch draußen bei eisigen Temperaturen? Decken oder Wärmflaschen sind alles andere als trivial: Aufgrund der aktuell geltenden Hygienevorschriften müssten beispielsweise Decken nach jeder Nutzung gewaschen werden. Das würde einen erheblichen organisatorischen und finanziellen Mehraufwand bedeuten, sodass die Heizstrahler aktuell wieder im Fokus stehen.

Wo sind die Gasheizer erlaubt?

Im privaten Bereich gibt es keinerlei Verbot. Sie dürfen auf Ihrer winterlichen Gartenparty uneingeschränkt Heizpilze aufstellen und benutzen. Gewerblich sieht das aber anders aus: Aufgrund ihrer negativen Klimabilanz wurde die Nutzung der Gasheizer im öffentlichen Außenbereich von vielen Städten verboten. Da dies grundsätzlich eine Entscheidung der jeweiligen Kommune ist, zeichnet sich ein Flickenteppich an Regelungen ab. In Nürnberg, Tübingen und Hannover sind Heizpilze generell verboten. In Städten wie Hamburg, München, Köln und Stuttgart gelten eingeschränkte Verbote oder de facto-Verbote. In Berlin gibt es sogar unterschiedliche Regelungen in den Bezirken: In Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow, Tempelhof-Schöneberg und Treptow-Köpenick sind sie verboten, in den anderen Bezirken erlaubt. München erlaubt Heizpilze nur im Sommer, wenn deren Nutzung sowieso vernachlässigbar ist. Köln lässt die Nutzung zu, aber nur in Kombination mit Markisen oder aufgestellten Schirmen, was bei den Gasgeräten aber schwierig werden dürfte. Die Stadt Düsseldorf verhängte bislang kein Verbot, hatte aber eins geplant. Mittlerweile könnte das Verbot der Gastronomie zuliebe auf Eis gelegt werden. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet plädierte dafür, Heizpilze diesen Herbst und Winter im ganzen Bundesland zu erlauben. Die Stadt Lüdenscheid ist seinem Vorschlag gefolgt: Dort sind Heizpilze nun bis April nächsten Jahres erlaubt.

Alternativen zum Gasverbrenner

Neben Gas als Befeuerungsart gibt der Markt auch umweltfreundlichere Alternativen her. Energieeffiziente Infrarotstrahler benötigen elektrischen Strom, der durch eine speziell entworfene Leitung fließt und dabei eine angenehme Wärme abgibt. Solche Geräte versprechen vier bis fünf Mal weniger Energie zu verbrauchen als die Gasverbrenner, kosten aber um den gleichen Faktor mehr. Elektrisch betriebene Heizstrahler unterliegen keinerlei Verbot und dürfen uneingeschränkt aufgestellt werden, sowohl privat als auch gewerblich. Auch andere Alternativen behaupten sich im Wettbewerb: beheizbare Sitzkissen oder geschickt angebrachte Markisen.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

(ARAG)

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