Wirtschaft

Bierkartell – Kostenrisiko ist größte Klagehürde für Geschädigte

Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen wurden durch das Bierkartell geschädigt.

Trotz wahrscheinlicher Preisabsprachen bleibt das Bier des Deutschen liebstes Getränk

 

Kartellverfahren sind in Deutschland keine Seltenheit. In der Regel geht es dabei um widerrechtliche Preisabsprachen zu Lasten von Händlern und / oder Verbrauchern. Zu den prominentesten Fällen gehört hierzulande aktuell sicher das sogenannte Bierkartell. Bereits Anfang 2014 hatte das Bundeskartellamt gegen elf Brauereien, den Brauereiverband NRW sowie 14 persönlich Verantwortliche Geldbußen in Höhe von insgesamt 338 Millionen Euro verhängt. „Die Geldbußen zeigen, dass es sich hierbei nicht um ein Kavaliersdelikt handelt“, sagt Hanns-Ferdinand Müller, Vorstand des Prozessfinanzierers Foris AG. „Den betroffenen Händlern und Supermärkten, die zu hohe Preise für das Bier gezahlt haben, hilft das aber zunächst einmal gar nichts“, so Müller weiter. Eine realistische Chance auf Schadenersatz sieht der Foris-Vorstand trotzdem. Eine Hürde sei zurzeit noch die nicht vollständige Rechtskraft der Bußgeldbescheide. Eine weitere, deutlich höhere Hürde stellten die mit einem Prozess verbundenen Kostenrisiken dar.

„Betroffen sind vor allem kleine und mittelständische Unternehmen, die weder über eine eigene Rechtsabteilung noch über Kontakte zu auf Kartellrecht spezialisierten Anwälten oder über die notwendigen finanziellen Ressourcen verfügen“, sagt Müller. Kartellschadensersatzansprüche seien nicht selten langwierig und kostspielig. Zur Schadensdarlegung und -berechnung sind regelmäßig wettbewerbsökonomische Gutachten erforderlich. „Durch die Einbeziehung weiterer Kartellbeteiligter in den Rechtsstreit kann sich das Prozesskostenrisiko sogar noch steigern“, so Müller.

Ein Problem mit der Verjährung sieht der Foris-Vorstand dagegen nicht: „Die kartellbehördliche Entscheidung hat Bindungswirkung für die nachfolgende Schadensersatzklage der Geschädigten. Diese müssen die Existenz des Kartells also nicht mehr nachweisen. Und die Verjährung von Ansprüchen wird durch ein kartellbehördliches Ermittlungsverfahren gehemmt. Schadensersatzansprüche aus Kartellverstößen aus den 2000er Jahren müssen daher – wie im Falle des Bierkartells – noch keinesfalls verjährt sein.“
Mit den meisten Betroffenen haben die Kartellbehörden sich mittlerweile geeinigt. Mit der Carlsberg-Group wies aber einer der großen Marktplayer die Vorwürfe zurück und zog vor das Oberlandesgericht Düsseldorf. Das Verfahren läuft seit dem 13. Juni – eine Entscheidung wird für den morgigen 11. Juli erwartet. Die zu Dr. Oetker gehörende Radeberger-Gruppe, die sich der Klage zunächst angeschlossen hatten, machte einen Tag vor dem ersten Verhandlungstermin dagegen einen Rückzieher „Mag sein, dass das finanzielle Risiko für das Unternehmen im Falle einer möglichen Erhöhung des Bußgeldes als zu hoch bewertet wurde“, vermutet Müller.

(Foris)

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