Es wird betont, dass Geschäfte mit Adresshändlern schon immer Ablehnung erfahren haben, was durch die neue Betriebsvereinbarung verstärkt werden soll und die Haltung des Unternehmens widerspiegelt. Inhaltlich befasst sich die neue Betriebsvereinbarung mit den Themen Datenschutz, IT-Sicherheit und Nichtdiskriminierung, ebenso wie mit den Regeln gegen Bestechung und Korruption. „Die Debeka toleriert keinerlei Form der Bestechung und Korruption“, heißt es in der Vereinbarung. Außerdem beschreibt der Verhaltenskodex auch wie mit Geschenken, Einladung oder anderen Bevorteilungen umgegangen werden soll. So sollen die Mitarbeiter klare Richtlinien erhalten. Die Annahmen von persönlichen Einladungen sind nicht gestattet und Sachgeschenke dürfen einen Wert von 25 Euro nicht überschreiten.
Verhaltenssensibilität bei Debeka
Der Verhaltenskodex der Debeka sieht verstärkte Regularien vor. Der Grund dieser Maßnahme sei laut dem Debeka-Vorstandsvorsitzenden, dass „in den 1980er und 1990er Jahren Vertriebsmitarbeiter auf eigene Rechnung Adressen potenzieller Kunden erworben haben, die zwischen Mitarbeitern weiter verteilt wurden.“ Daher musste mit einem überarbeitenden Regelwerk reagiert werden. Die „Sensibilität für diese datenschutzrechtliche Thematik“ war nicht gegeben.