Tarif des Monats November 2018

Die Grundfähigkeitsversicherung  der NÜRNBERGER

Mit der neuen Grundfähigkeitsversicherung hat die NÜRNBERGER Lebensversicherung ihr Portfolio im Bereich Einkommensschutz erweitert. Das Produkt schützt vor den finanziellen Folgen bei Verlust oder starker Beeinträchtigung einer körperlichen oder geistigen Grundfähigkeit – unabhängig davon, ob der Beruf weiter ausgeübt werden kann oder nicht. Bei Vertragsabschluss wählt der Kunde zwischen zwei Leistungspaketen: Comfort oder Premium. Beide Tarife greifen bereits, wenn eine der 18 versicherten Fähigkeiten stark beeinträchtigt ist sowie bei Pflegebedürftigkeit. Wesentliche Unterscheidungsmerkmale der beiden Tarifvarianten sind: das Leistungsspektrum und der Prognosezeitraum. In der Premiumvariante ist der „Fahrlizenzverlust Klasse B“, also das Autofahren zusätzlich mitversichert. Das Highlight des Leistungspakets Premium ist der auf nur 6 Monate verkürzte Prognosezeitraum (zum Vergleich: im Leistungspaket Comfort beträgt dieser marktübliche 12 Monate). Dies ist der erforderliche ununterbrochene Zeitraum, in dem die Beeinträchtigung einer versicherten Fähigkeit mindestens bestehen oder bestanden haben muss, um Leistung aus der Grundfähigkeitsversicherung zu erhalten. Damit sich der Versicherungsschutz optimal an die Bedürfnisse des Kunden anpasst, kann er den jeweiligen Grundtarif mit verschiedenen Zusatzbausteinen erweitern. Der „Krankheits-Schutz“ (Dread-Disease) leistet eine einmalige Kapitalauszahlung, wenn  eine von 50 versicherten schweren Erkrankungen eintritt,  über die der Kunde frei verfügen kann. Zudem kann der Kunde  mit dem „Inflations-Schutz“ eine garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall  vereinbaren. Lkw- und Busfahrer sichern sich am besten mit dem Baustein „Fahrlizenzverlust der Klasse C und D“ (aus gesundheitlichen Gründen) ab, während für Beschäftigte in der Gastronomie oder im Gesundheitswesen der Baustein „Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz“ eine sinnvolle Ergänzung ist.  Eine psychische Erkrankung kann schnell die Existenz gefährden. Um sich dagegen abzusichern, empfiehlt es sich den Baustein „Volle Erwerbsminderung infolge psychischer Erkrankung“ in den Vertrag mit einzuschließen. Die innovativen Zusatzbausteine „Fahrlizenzverlust der Klasse C und D“, „Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz“ und „Volle Erwerbsminderung infolge psychischer Erkrankung“ sind bisher einzigartig am Markt und bieten unterschiedlichen Zielgruppen den passenden Schutz. Daneben profitieren Kunden von verkürzten Gesundheitsfragen bis zu einer garantierten Jahresrente von 18.000 Euro. Nach Vertragsabschluss ist es möglich, den Versicherungsschutz bei bestimmten Ereignissen wie Heirat, Geburt oder Existenzgründung ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.

 

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