Versicherungen

Swiss Life: Fairness-Versprechen für Kunden

Berufsunfähigkeit: Fairness-Versprechen für Kunden von Swiss Life Deutschland Ab sofort gibt Swiss Life Deutschland als derzeit einziger Anbieter den Versicherungskunden bei der Absicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) ein extra Fairness-Versprechen. Das Versicherungsunternehmen sagt eine faire Begleitung über die gesamte Dauer des Versicherungsverhältnisses zu – in der Antragsphase vor Vertragsbeginn, während der Vertragslaufzeit sowie im Leistungsfall. Swiss Life Deutschland unterstreicht damit ihre Expertise und die kundenorientierte Ausrichtung. „1894 haben wir als einer der ersten Lebensversicherer in Deutschland eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung in unser Angebot aufgenommen – jetzt sind wir die ersten, die bei ihren Kunden nicht nur mit Fairness werben, sondern diese sogar fest versprechen“, sagt Thomas A. Fornol, Mitglied der Geschäftsleitung von Swiss Life Deutschland und dort für den Intermediärvertrieb verantwortlich.

Faire Angebote vor Vertragsbeginn

Von diesem Versprechen profitieren Kunden bereits in der Antragsphase. So bietet Swiss Life mit speziellen Angeboten auch für junge Leute einen bezahlbaren und qualitativ hochwertigen Berufsunfähigkeitsschutz. Denn anders als üblich richtet sich die maximal versicherbare BU-Rente bei Schülern, Auszubildenden und Studenten nicht nach dem Nettoeinkommen. „Gerade für junge Menschen mit geringem Verdienst ist es wichtig, dennoch eine ausreichend hohe Summe zu versichern, damit sie beim Ausfall der Arbeitskraft die entsprechende finanzielle Lücke schließen können“, erläutert Thomas A. Fornol. „Deshalb wurden Berufseinsteiger zusätzlich in diese Regelung aufgenommen.“ Die maximale Höhe der versicherbaren BU-Rente beträgt bei Studenten 1.250 Euro pro Monat, bei Schülern, Auszubildenden sowie Berufsanfängern monatlich 1.000 Euro, wobei letztere mindestens 30 Stunden wöchentlich arbeiten und Ausbildung oder Studium in den letzten fünf Jahren abgeschlossen haben müssen.

Künftig gilt bei allen Anträgen für den Abschluss einer BU-Versicherung von Swiss Life Deutschland: Wird als einzige Ausschlussklausel die Wirbelsäule, ein Knie-, Schulter-, Ellenbogen , Hüft-, Hand-, Sprunggelenk oder ein Beckenschiefstand vom BU-Schutz ausgenommen und bestehen keine weiteren Risikozuschläge, erhalten diese Kunden zukünftig 5 % Nachlass auf den Bruttobeitrag. Thomas A. Fornol dazu: „Mit dieser Regelung bieten wir vor allem eine faire Lösung für alle Arbeitnehmer mit körperlich anstrengenden Berufen, die aufgrund von Vorerkrankungen besonders häufig von einem Ausschluss bei Wirbelsäule und Gelenken betroffen sind. Der Nachlass trägt zu einem bezahlbaren Berufsunfähigkeitsschutz für einen weiten Kundenkreis bei.“

Flexibilität während der gesamten Vertragslaufzeit

Ein wichtiger Aspekt des Fairness-Versprechens ist, dass Kunden während der Vertragslaufzeit der BU-Versicherung flexibel bleiben. Wann immer möglich, passt Swiss Life die Einstufung zugunsten des Kunden an, wodurch sich der Beitrag für ihn reduziert. Das gilt beispielsweise beim Wechsel in einen risikoärmeren Beruf oder beim Erreichen bestimmter Studienabschlüsse. Im Gegensatz dazu verschlechtert sich die Einstufung nicht, falls die versicherte Person eine risikoreichere Tätigkeit aufnimmt („Besserstufungsgarantie“). Ebenso können die Kunden im Rahmen einer Nachversicherungsgarantie den Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung auf die aktuelle Lebenssituation anpassen. Für alle, die wegen Arbeitslosigkeit oder während der Eltern- bzw. Kindererziehungszeit weniger Einkommen zur Verfügung haben, bietet Swiss Life nun spezielle Überbrückungsangebote („BUprotect“) an. In bestimmten Fällen lässt sich der Beitrag für eine Zeitspanne von sechs Monaten bis zu drei Jahren auf 5 Euro im Monat reduzieren. Der Versicherungsschutz bleibt währenddessen in Höhe von 70 % der zuletzt versicherten BU-Rente erhalten.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung von Swiss Life Deutschland kann zudem während der sogenannten Anwartschaftsphase in den ersten zehn Jahren in eine Altersversorgung mit BU-Schutz umgewandelt werden. Bis zu einem Beitrag von 200 Euro pro Monat für die Altersvorsorge kann die BU-Beitragsbefreiung ohne erneute Gesundheitsprüfung mitversichert werden. Durch diese Regelung legen die Kunden bereits beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung den Grundstein für eine Altersversorgung, die über den Eintritt ins Rentenalter hinausgeht.

Kompetent und zuverlässig im Leistungsfall

Das Thema Fairness wird spätestens dann besonders wichtig, wenn der Leistungsfall eintritt – denn eine Berufsunfähigkeitsabsicherung nutzt nur, wenn sie im Ernstfall auch zahlt. Seit 1996 kann Swiss Life Deutschland hohe Leistungsanerkennungsquoten von rund 80 % aufweisen. Das bedeutet, dass die Versicherung in etwa 80 % aller Fälle, in denen eine BU-Rente beantragt wird, auch wirklich zahlt. Ein weiteres Indiz ist die sehr niedrige Prozessquote. „Kundenorientierung ist uns wichtig – und das besonders bei der Leistungsregulierung“, betont Thomas A. Fornol. „Qualität, Fairness und Nachhaltigkeit sind die Maßstäbe unserer Leistungen.“

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