Versicherungen

Sturmwarnung am Wochenende – was tun?

Am Wochenende werden starke Stürme erwartet, die erheblichen Schaden verursachen können. Was tun? Ein durch Sturm entstandener Schaden sollte sofort dokumentiert werden. Wichtig ist, die Schadenstelle zu fotografieren, bevor mit Aufräumarbeiten begonnen wurde. Ebenso fertigt man am besten eine kurze Auflistung der Teile und Gegenstände die durch den Sturm zerstört wurden. So kann die Versicherung besser abschätzen und Ersatzzahlungen schneller leisten. Die meisten Versicherungen haben eine 24-Stunden-Hotline, die Nummer speichert man sich am besten ins Handy. 

Unwetterwarnung – was tun?

Zum Schutz vor Personen- und Sachschäden sollten Außenmöbel gesichert und die Herbstdekoration gut verstaut werden. Blumentöpfe auf Fensterbänken sollten befestigt oder heruntergenommen werden. Auch bei Bäumen ist äußerste Vorsicht geboten: Kranke Bäume sollten behandelt und notfalls gefällt werden. Bei Sturm gefährdet sind auch alleinstehende und besonders hochgewachsene Bäume. Vor und nach schweren Unwettern sollte außerdem geprüft werden, ob die Bäume gut verwurzelt sind. Lose, ausladende oder morsche Äste werden besser entfernt. Viele Bäume müssen außerdem vorsorglich zurückgeschnitten werden. 

Wenn der Wirbelwind zugeschlagen hat – wer zahlt? 

Grundsätzlich bietet eine Haus- und Grundbesitzer­haft­pflicht­ver­siche­rung Schutz, wenn Inhaber von Immobilien ihre Verkehrs­siche­rungs­pflichten verletzen und dadurch Dritte einen Schaden erleiden. 

Mit einer Wohngebäudeversicherung können sowohl Schäden am eigenen Haus durch einen bei Unwetter umstürzenden Baum, als auch die daraus resultierenden Folgeschäden abgedeckt werden. Zerstört der Baum etwa das Dachfenster und dringt in Folge dessen Regenwasser ins Haus ein, das wiederum das Parkett beschädigt, so werden sowohl das Fenster als auch der Parkettschaden übernommen. Auch die Kosten für die Beseitigung umgestürzter Bäume können eingeschlossen werden. 

Die Hausratversicherung tritt für Gegenstände innerhalb der versicherten Wohnung ein, wenn sie direkt durch Sturm oder Hagel beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen. Aber auch eine mittelbare, also indirekte Schädigung ist versichert, wenn beispielsweise durch einen Sturm Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf das Versicherte fallen. 

Wird das eigene Auto beschädigt, kann die Teilkaskoversicherung den Schaden übernehmen. Voraussetzung: Ein Sturm von mindestens 74,5 Stundenkilometer verursacht unmittelbare Schäden am versicherten Fahrzeug. Einen weitergehenden von der Windstärke unabhängigen Schutz bietet eine Vollkaskoversicherung. 

Gothaer Umfrage – Deutsche fürchten Sturmschäden

Dieses Jahr ergab eine Umfrage von forsa und der Gothaer Versicherung, dass 67 Prozent der Deutschen einen Elementarschaden, der durch einen Sturm verursacht wird, fürchten. Gerade mal 38 Prozent fürchten sich vor Schäden durch Starkregen, 35 Prozent haben Angst vor Elementarschäden durch Hagel. 29 Prozent der insgesamt 1010 Befragten hatten schon einmal einen Sturmschaden. Laut einer Studie  im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) könnten Sturmschäden bis zum Jahr 2100 um mehr als 50 Prozent zunehmen. Besonders schadenträchtige Stürme, wie sie heute alle 50 Jahre vorkommen, könnten zukünftig alle zehn Jahre eintreten. 


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