Eine Grundregel vorab: Wer beruflich oder privat ins Ausland geht und zu diesem Zweck seinen Wohnsitz in Deutschland aufgibt, ist hierzulande nicht mehr sozialversicherungspflichtig. Zwar muss ein Auslandserwerbstätiger dann auch keine Beträge mehr in das Versorgungssystem einzahlen, allerdings erlischt je nach Aufenthaltsland teilweise oder ganz der Anspruch auf Leistungen. Mit einigen Ländern hält die Bundesrepublik Abkommen zur sozialen Sicherheit, um den Verlust des Anspruches auf soziale Leistungen weitestgehend zu vermeiden.