Obwohl eigentlich eine Absenkung um 0,6 Punkte hätte stattfinden sollen, da der Nachhaltigkeitskorridor, welcher besagt, dass Beitragsveränderungen bei Reserven von über 0,2 Monatsausgaben oder über 1,5 Monatsausgaben vorgenommen werden müssen, zum Jahresende überschritten wird. Der Gesetzesentwurf sieht keine Veränderungen des Korridors vor. Besonders eine höhere Untergrenze ist aufgrund der saisonalen Schwankungen der Beitragseinnahmen gewünscht. Aufgrund der aufwendigen Reformvorhaben im Rentenrecht, sei die Stabilität angebracht. Durch die wegfallende Beitragssenkung werden dem Bund Entlastungen von etwa 380 Millionen Euro für Beiträge für Kindererziehungszeiten entgehen. Des Weiteren werden auch Gemieden, Länder und Bund als Arbeitgeber keine Entlastung erhalten, was rund 220 Millionen Euro ausmachen wird. Der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der sozialen Pflegeversicherung (SPV) und der Bundesagentur für Arbeit werden Einsparungen von zusammen rund 170 Millionen Euro nicht zugesprochen werden. Der Gesetzesentwurf ist auf die Kontinuität und Planungssicherheit für die DRV ausgelegt. Erste Maßnahmen für die Rentenpolitik werden zur Jahresmitte greifen. Die geplante Aufstockung der Mütterrente wird im kommenden Jahr etwa 3,25 Milliarden Euro ausmachen. Außerdem soll eine Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten eingeführt werden, genauso wie die Rente mit 63 Jahren, welche abschlagsfrei bei 45 Versicherungsjahren, sein soll.
Rentenbeitrag – Gesetzesentwurf
Aus dem „Entwurf eines Gesetzes zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2014“, den die Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und SPD herausbrachten, wird der Deutsche Rentenversicherungsbeitrag mit 18,9 % festgesetzt, dies gilt für den Deutschen Rentenversicherungsbund (DRV). Der Prozentsatz der knappschaftlichen Rentenversicherungen wird bei 25,1 konstant gehalten.