Versicherungen

Rechtsschutzversicherung – all inklusive?

Innerhalb der Rechtschutzversicherung können Kunden immer mehr Serviceleistungen in Anspruch nehmen, jedoch sind nicht alle dieser Leistungen Erfolg versprechend seitens der Kunden, so die Einschätzung der DAV (Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein). Die telefonische Erstauskunft bringt die Schwierigkeit einer Ferndiagnose mit sich, ohne entsprechende Unterlagen sei bei komplizierten Fällen keine aussagekräftige Beratung möglich. Im Umkehrschluss ist dieser Service nur bei einfachen Angelegenheiten kundenorientiert durchzuführen.

Hinsichtlich einer Mediation könnte die telefonische Auskunft für einen ersten Schritt nützlich sein, jedoch sollte während eines Mediationsverfahrens ein Rechtsanwalt als begleitende Person hinzugezogen werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Klient auch all seine Rechte einfordert, wodurch wiederum Anwaltskosten entstehen. Somit wurde die Herangehensweise der Versicherer, beim Aufsuchen eines Netzwerk-Anwalts dem Versicherten zu einer Anwaltsbeauftragung zu bewegen oder eine bevorzugte Selbstbeteiligung zu gewähren, vom Oberlandesgericht Bamberg als rechtswidrig betitelt. Die Freiheit der Anwaltswahl würde so nicht mehr vollständig gegeben sein, jedoch bleibt das Urteil des BGH noch abzuwarten.

Tatsächlich fordern die Kunden meist mehr als die Begleichung der Rechtsstreitkosten, wehrt sich der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Die Versicherten wollen vor einem eventuellen Prozess eine telefonische Einschätzung durch einen Anwalt, was ein Gerichtsverfahren aus Kundensicht anschließend hinfällig werden lässt. Im Falle einer Mediation fallen jedoch nichtsdestotrotz Kosten an, was nicht im eigentlichen Sinne des Mediationsgesetzes ist. Eine Empfehlung eines Rechtanwaltes durch die Rechtsschutzversicherung gilt als Dienstleistung, welche die freie Anwaltswahl nicht einschränkt. Mit der endgültigen Entscheidung durch den BGH wird noch in diesem Jahr gerechnet.

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