Versicherungen

Notlagentarif für Nichtzahler

Die problematische Thematik der Nichtzahler in der privaten Krankenversicherung und in der gesetzlichen Krankenversicherung soll mit einem neuen Gesetzesentwurf des Gesundheitsministeriums bearbeitet werden. Zwei Bestimmungen sollen dabei grundlegend festgehalten werden. Zum einen ist die Minderung des Säumniszuschlages auf Beitragsrückstände von monatlichen fünf Prozent auf einen Prozent in der GKV vorgesehen und zum anderen soll die Einführung eines Notlagentarifs in der PKV festgelegt werden, wobei dieser eine gleichförmige Kalkulation voraussetzen wird und einen identischen Leistungskatalog beinhaltet. Eine Reduzierung des Beitrages kann durch Alterungsrückstellungen erreicht werden.

Insgesamt fünf Milliarden Euro Beitragsrückstände haben sich im Laufe der Zeit gemeinsam in der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung angehäuft. Aus diesem Grund ein Gesetzesentwurf durch das Bundesministerium für Gesundheit der Ressortabstimmung beigefügt. Die Schwierigkeit Beitragsrückstände hat sich laut Referentenentwurf tendenziell durch die gestiegenen Säumniszuschläge in der GKV zu gespitzt, allein diese haben einen Anteil von 60 % der Beitragsschuld jährlich verursacht. Die gültigen Reglungen, dass eine Ruhestellung des Vertrages und eine Leistungsherabsetzung auf das Notfallniveau einen Wechsel in den Basistarif (nach einem Jahr) mit sich ziehen, seien für die PKV auf lange Sicht nicht zweckdienlich.

Hochverschuldete Versicherungsnehmer unterstützen

Die Pflicht der Krankenversicherung für Personen, sie in Deutschland leben, ist bereits seit dem Jahr 2009 ausgesprochen worden. Schlussfolgernd ist ein Austritt aus der GKV oder der PKV unmöglich. Der neue Gesetzesentwurf setzt genau da an, Hochverschuldeten soll in die Arme gegriffen werden. Den Großteil der Nichtzahler der PKV machten vor allem junge Personen, die sich bei dem Start in die Selbstständigkeit übernommen hatten, aus. Natürlich eine solche Situation prädestiniert die Schuldenhöhe in ein unüberschaubares Ausmaß zu treiben. Die Verhältnismäßigkeiten können durch den neuen gesetzlichen Entwurf wieder in die Waage gebracht werden, da die Zinsen in Notlagen angepasst werden können. Inhalt des Notlagentarifs sollen planmäßig einzig grundlegende Leistungen sein, welche die Notwendigkeit von Behandlungen von Schmerzzuständen und akuter Erkrankungen wie auch während der Schwanger- und Mutterschaft einschließt. Für den Notlagentarif soll eine vereinheitlichte Prämie festgelegt werden. Jährlich wird die Zahl der Nichtzahler um schätzungsweise 3.000 Versicherte steigen. Das Ergebnis des neuen Gesetzes soll der Schutz des verschuldeten Versicherten sein, eine vorlaufende Überschuldung würde zumindest auf diesem Gebiet gestoppt, aber andererseits die Versorgung im Notfall gegeben sein. Es soll außerdem eine allgemeine finanzielle Entlastung der Versicherten erreicht werden. Jedoch ist der Entwurf nicht nur positiv bewertet, so sind auch Empörungen über diesen Vorschlag. Lösungsvorschläge wären hier die PKV-Auflösung, so dass es nur noch gesetzlich Versicherte gäbe.

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