Wer nach dem 2.1.1961 geboren ist, erhält unter bestimmten Voraussetzungen, wie z.B. der 5-jährigen Wartezeit, lediglich die staatliche Erwerbsminderungsrente. Diese deckt aber nur einen Bruchteil des gewohnten Einkommens ab. Gut, wer seine Arbeitskraft dann mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert hat.
Bei Berufsunfähigkeit zahlt die myLife-Berufsunfähigkeitsversicherung monatlich eine Rente, auf Wunsch auch zusätzlich eine einmalige Anfangshilfe. Die Versicherungsleistungen sind individuell wählbar und lassen sich flexibel dem eigenen Leben anpassen, zahlreiche Nachversicherungsoptionen sind auch später ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.