Eine entsprechende private Absicherung zählt daher zu den wichtigsten Policen überhaupt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gilt als Ideallösung, kommt jedoch nicht für jeden Kunden infrage: Ein zu riskanter Beruf, eine angeschlagene Gesundheit oder ein zu schmales Budget versperren bisweilen den Weg in die BU. Mit der Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) bietet AXA diesen Kunden ab sofort eine preisgünstigere und dennoch leistungsstarke Alternative.
Eine Leistung erfolgt in der EU immer dann, wenn der Versicherte erwerbsunfähig wird, er also nicht mehr in der Lage ist, drei Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Für solche Fälle bietet die EU von AXA bis zum 67. Lebensjahr einen weltweiten Versicherungsschutz – zu günstigen Konditionen. Vor allem für Erwerbstätige in Berufen mit hohem Versicherungsrisiko sind die Beiträge wesentlich geringer als in der BU, für Hausmeister oder Maurer können sie sogar über 75 Prozent niedriger sein.
Wechsel in BU ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich
Die neue EU entlehnt viele Leistungsmerkmale aus der BU: Bereits ab einem Prognosezeitraum von voraussichtlich sechs Monaten Erwerbsunfähigkeit leistet die Police – auch bei Pflegebedürftigkeit und Demenz. Versicherte haben auch bei verspäteter Meldung Anspruch auf rückwirkende Leistung.
Zudem verzichtet AXA auf das Kündigungs- bzw. Anpassungsrecht bei unverschuldeter vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung. Damit gibt AXA den Kunden eine zusätzliche Sicherheit, im EU-Fall abgesichert zu sein. Bei den anlassgebundenen Erhöhungsoptionen steht der Tarif einer BU in nichts nach, gegen Mehrbeitrag kann der Kunde darüber hinaus eine dynamische Rentensteigerung für den Leistungsfall vereinbaren.
Besondere Flexibilität gewährt AXA ihren Kunden durch eine Umtauschoption: EU-Versicherte haben – außerhalb der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) – die Möglichkeit, innerhalb der ersten fünf Vertragsjahre und bis zum 35. Lebensjahr in die BU zu wechseln.
Bedingung hierfür ist, dass bei Vertragsabschluss keine gesundheitlichen Einschränkungen bestanden, der ausgeübte Beruf noch immer in der BU versicherbar und noch keine EU eingetreten ist. Eine erneute Gesundheitsprüfung verlangt AXA nicht – als bislang einziger Versicherer beim Wechsel von der EU in die BU. Das renommierte Analysehaus Franke und Bornberg hat das Bedingungswerk mit der Höchstbewertung „FFF“ ausgezeichnet.
Passgenauer Schutz auch im bAV-Geschäft
Die EU ist nicht nur als Einzelpolice – selbstständig oder als Zusatzversicherung – erhältlich, sondern wird auch im Rahmen der bAV angeboten. Und das nicht nur für typische EU-Branchen wie das Baugewerbe, Logistik oder Altenpflege. Auch in Betrieben mit bunt gemischten Berufen, die unterschiedliche Risiken aufweisen, bietet eine EU im Paketangebot mit einer BU passgenauen Schutz. Hier kommen die Durchführungswege Direktversicherung (selbstständige und Zusatzversicherung) sowie Unterstützungskasse (nur Zusatzversicherung) infrage. (AXA)