Versicherungen

Handlungsbedarf bei flexiblem Renteneintritt

Der Übergänge in den Ruhestand will der Gesetzesgeber flexibler gestalten, durch die Flexi-Rente. In der vergangenen Woche fand die Anhörung der Sozialpartner statt, durch die Arbeitsgruppe aus beteiligten Ministerien und Sozialexperten der Koalitionsfraktionen. Jedoch seien die Übereinstimmungen bisher nur beim Thema der höheren Grenzen des Hinzuverdienstes gegeben.


Die Möglichkeiten den Renteneintritt zu verzögern oder vorzuziehen sind vielfältig. Die Regierung will flexiblere Übergänge zum einen schaffen, aber auch die längere Tätigkeit älterer Arbeitnehmer in Teilzeit ermöglichen. Bereits im nächsten Monat sollen erste Eckpfeiler seitens der Regierung vorgelegt werden. Hinsichtlich der Teilrente ist kommt die Politik überein, dass die strikten Reglungen der Hinzuverdienstgrenze aufgehoben werden müssen. Jedoch ab wann die Flexi-Rente in Anspruch genommen werden kann, wird Diskussionsstoff bieten. Ein fließender Übergang ab dem 60. Lebensjahr wünscht sich der DGB, was jedoch entsprechende Maßnahmen bräuchte, so dass durchaus Rentenabschläge zurückgekauft werden könnten.

Die vorgezogene Rente zeiht einen Rentenabschlag von 0,3 Prozentpunkten auf den bisher erworbenen Rentenanspruch nach sich. Jedoch nehmen dies nur wenige in Kauf, da auf mehrere Jahre gerechnet die Prozente zu stark steigen. Nichtsdestotrotz ist der vorzeitige Eintritt in die Rente populär, im letzten Jahr waren 37 Prozent der Neurentner bereit, Abschläge der Rente in Kauf zu nehmen. Nur zwei Prozent der Neurentner erreichten über die Altersgrenze hinaus Zuschläge von 0,5 Prozent je Monat. Die Gelegenheit der Teilrente (1/3-,1/2- oder 2/3-Rente) nahmen 1.600 Personen in Anspruch. An diesem Punkt müsse angeknüpft werden.

Bezüglich der Grenzen des Hinzuverdienstes seien die Arbeitgeber für einen kompletten Wegfall, so dass ältere Beschäftigte die Möglichkeit haben auch länger im Unternehmen tätig zu sein, was dem demographischen Wandel in die Karten spielen würde. Als eher kritisch werden die Vorschläge gesehen, welche von den versicherungs-mathematischen Kalkulationsgrundlagen abzuweichen, wobei eine höhere Rentengutschrift, mehr als monatliche 0,5 Prozent in den ersten Jahren über die Regelgrenze hinaus erzielt werden kann. Grundlegend bietet dieses Thema jedoch noch genügend Handlungpotential.

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