Außerdem soll die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff zeitnah vonstatten gehen. Hinsichtlich der Dynamisierung von umlagefinanzierten SPV-Leistungen prognostiziert der PKV-Verband eine Verschlechterung der demographisch bedingten Schwierigkeiten der Finanzierung. Die Planung des Kapitalstockausbaus mit 1,2 Milliarden Euro pro Jahr sei in Anbetracht der 70 Millionen SPV-Versicherten zu gering bemessen. Auf der Basis des Vergleich mit der privaten Pflegepflicht-Versicherung (PPV), welche jährlich rund 1,5 Milliarden Euro für neun Millionen Versicherte in die Alterungsrückstellung einstelle, erscheint die geplante Höhe des Kapitalstocks unverhältnismäßig. Der unzureichende Zugriffsschutz wird am Beispiel der Aufstockung der Mütterrente klar, welche mit Mitteln der Nachhaltigkeitsrücklage des Deutschen Rentenversicherung Bundes bewerkstelligt wird. Grundlegend wird das Vorhaben der Reform durch den Verband der Ersatzkassen unterstützt, jedoch legt dieser Wert auf eine dauerhafte Dynamisierung, die gesetzlich gereglt wird und somit verbindlich sei. So könne eine Entwertung der Leistungen der Pflege vermieden werden.
Festgelegte, dauerhafte Dynamisierung
Der Entwurf für den Einstieg in eine neue Pflegereform stellt eine Irreführung in finanzieller Hinsicht für den PKV-Verband dar. Unzureichend seien die Verbesserungen der Leistungen in der sozialen Pflegeversicherung, um Schwierigkeiten bezüglich der Finanzierung zu klären, gegenteilig könnten sich die Probleme sogar noch verschärfen. Der Beitragsanstieg der sozialen Pflegeversicherung (SPV) soll 0,3 Prozentpunkte ausmachen, wovon jährlich 0,1 Prozentpunkte in den Kapitalstock der Deutschen Bundesbank fließen. Die geplante Höhe des Aufbaus eines Kapitalstocks und dessen Zugriffsschutz seien ebenfalls zu gering, so die privaten Krankenversicherer. Demnach soll, laut dem Verband der privaten Krankenversicherung e.V., eine ausschließlich private Organisation der Kapitaldeckelung vollzogen werden. Da nur unter dieser Maßgabe ein Eingentumsschutz hergestellt werden könne. Im Gegenzug dazu fodert die gesetzliche Krankenversicherung eine festgeschriebene Dynamisierung der Leistungen.