Nach Angaben des Verbraucherschutzministeriums steigen mehr als acht Millionen Wintersportbegeisterte regelmäßig auf die Bretter. Nur leider birgt der Skiurlaub auch Gefahren: Dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft zufolge passiert inzwischen jeder fünfte Sportunfall beim Skifahren.
Die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) informieren deshalb darüber, wie sich ein guter Rundum-Schutz für den Urlaub im Schnee zusammensetzt und was man tun kann, um bei einem ungeplanten Urlaubsabbruch nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Ein verknackstes Fußgelenk, überdehnte Bänder oder sogar schmerzhafte Knochenbrüche sind beim Wintersport keine Seltenheit. Unter Umständen können Unfälle sogar dazu führen, dass man im Beruf ein paar Wochen ausfällt. Hier hilft die private Unfallversicherung. Ein weiteres wichtiges Thema: mögliche Bergungskosten. Jeder, der sich auf die Piste wagt, sollte vorher überprüfen, ob die Versicherung diese Kosten übernimmt. Denn gerade bei Unfällen in den Bergen muss häufig der Rettungshelikopter zum Einsatz kommen – und das wird dann schnell teuer.
Sollte der bisherige Beruf im schlimmsten Fall dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden können, kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung die finanzielle Existenz absichern: Sie kompensiert das wegfallende Einkommen und deckt die laufenden Lebenshaltungskosten ab.
Auch die Auslandskrankenversicherung ist im Skiurlaub wichtiger als viele Wintersportler annehmen. Viele Kosten werden sonst nicht ersetzt – auch innerhalb der EU bietet die gesetzliche Krankenkasse nur einen Basis-Schutz. Die Auslandskrankenversicherung schließt diese Lücke und bietet einen ganzjährigen Versicherungsschutz für Privat- und Geschäftsreisen. Wichtig zu wissen: Im Leistungsfall zahlt man die Rechnung zunächst selbst und bekommt die Kosten im Nachhinein erstattet.
Einmal im Skiurlaub nicht aufgepasst und schon haben die Skier ein fremdes Auto auf dem Parkplatz zerkratzt. Die private Haftpflichtversicherung hilft genau in solchen Fällen. Darüber hinaus zahlt sie Schmerzensgeld und Schadensersatz und übernimmt Kosten für ärztliche Behandlung geschädigter Personen, Zahlungen bei Verdienstausfall geschädigter Personen sowie Zahlungen bei bleibenden Schäden.
Die private Haftpflicht greift unter Umständen auch dann, wenn Sie geliehene Skier beschädigen. Doch auch hier gilt: Unbedingt das Kleingedruckte checken, was wirklich abgedeckt ist und ggf. von einem Experten, beispielsweise einem Vermögensberater, beraten lassen. Die private Haftpflicht greift im Skiurlaub auch dann, wenn eines der Kinder etwas kaputt gemacht hat. Wichtig hierbei ist, dass Familien den eigenen Nachwuchs über den Familientarif mitversichert haben.
Egal, wie groß die Vorfreude auf den Skiurlaub ist, es kann immer etwas dazwischenkommen. Gerade bei kurzfristigen Stornierungen sieht man sein Geld häufig nicht wieder. Um das zu verhindern, greifen immer mehr Menschen auf eine Reiserücktrittsversicherung zurück. Sinnvoll ist es, wenn diese Versicherung auch eine Reiseabbruchoption enthält, sollte man aus den oben genannten Gründen früher abreisen müssen.