Bis zum Inkrafttreten von Solvency II wird die europäische Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA gemeinsam mit den nationalen Aufsichtsbehörden noch zahlreiche Details zur Umsetzung festlegen. „In den verbleibenden 300 Tagen bis zum Start von Solvency II müssen die Unternehmen komplexe Genehmigungsverfahren und Tests durchlaufen und eine wahre Flut weiterer Leitlinien und Standards umsetzen. Um eine Überforderung insbesondere kleinerer Unternehmen zu vermeiden, müssen die Aufsichtsbehörden mit Augenmaß agieren und das in der Solvency-II-Richtlinie verankerte Proportionalitätsprinzip ernst nehmen“, betont Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Drei Säulen von Solvency II
Die neuen Regeln bringen laut GDV signifikante Änderungen nicht nur für Unternehmen und Aufsichtsbehörden, sondern haben auch Auswirkungen auf die Versicherten. Das neue Aufsichtsrecht steht dabei auf drei Säulen:
Die erste Säule
Im Kern verlangt die erste Säule von Solvency II von den Versicherungsunternehmen eine risiko- bzw. marktwertorientierte Bewertung ihrer Kapitalanlagen und Leistungsverpflichtungen. Die Kapitalanforderungen orientieren sich künftig an den eingegangen Risiken. Damit sind beispielsweise Lebensversicherer bei der Kapitalanlage am Aktienmarkt nicht mehr wie im heutigen System an starre Obergrenzen gebunden.
Die zweite Säule
Während die erste Säule Vorgaben für die Finanzausstattung umfasst, stellt die zweite Säule von Solvency II weitgehende Anforderungen an die Geschäftsorganisation der Versicherungsunternehmen. Diese reichen von der Einrichtung sog. Schlüsselfunktionen über die Anforderungen an die Qualifikation bestimmter Personengruppen bis hin zu speziellen Vorschriften für Ausgliederungen von Funktionen und Tätigkeiten. Alle diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Unternehmen über wirksame Prozesse und Strukturen verfügen, um ein solides und vorausschauendes Management zu gewährleisten.
Die dritte Säule
Die Berichtspflichten der Unternehmen werden in der dritten Säule von Solvency II erheblich erweitert: Die Unternehmen haben nicht nur zahlreiche quantitative Kennzahlen an die Aufsicht zu übermitteln. Sie müssen zudem in regelmäßigen Abständen über ihre Geschäftsorganisation und viele weitere Aspekte berichten. Neu sind auch die Berichtspflichten gegenüber der Öffentlichkeit.