Der Bundesgerichtshof sorgt für klare Verhältnisse durch ein Urteil vom Juli 2012, welches durch eine weitere Entscheidung im September dieses Jahres bestärkt wurde. Mindestens die Hälfte des eingezahlten Beitrages muss für Policen, die von 2001 bis 2007 abgeschlossen wurden und später gekündigt wurden, zurückgezahlt werden zuzüglich der Zinsen. Zu Beginn des Jahres war eine Unzahl von Beschwerden eingegangen, somit war die Bestätigung des Urteils nötig und kann so die Lage ein wenig entspannen. Die ersten drei Quartale 2013 konnten durch die unabhängige Schlichtungsstelle etwa 700 erträgliche Einigungen bei Renten- und Lebensversicherungen erzielen können. Das letzte Jahr lag die Gesamtanzahl nur bei 550. Allgemein hätte sich auch die Anzahl der Beschwerden minimiert.
BGH klärt Lebensversicherungskündigung
Unklarheiten bei der Kündigung der älteren Lebensversicherungen scheinen gelöst. Ein Ausstieg war bisher meist nur mit Aufwand, der sich oft als Streitfall äußerte, möglich. Abhilfe soll jetzt ein neues Gerichtsurteil des BGHs bringen. In den letzten Jahren wurden oft Missverständnisse laut, die sich bei einer Kündigung einer Lebensversicherung ergaben, da die Höhe der Rückzahlung an den Kunden diskussionsbedürftig war.