Das Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung ist im Sozialgesetzbuch festgeschrieben und darf nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot nur ausreichend und zweckmäßig sein. „Vielen Versicherten ist dies nicht genug, wenn es um ihre eigene Gesundheit geht“, erklärt Thorsten Heiselbetz, Gruppenleiter der Leistungsabteilung bei der uniVersa Krankenversicherung. Mit privaten Zusatzpolicen bekommt man mehr für seine Gesundheit und kann zum Privatpatienten werden. Ambulante Zusatzversicherungen leisten beispielsweise auch für Naturheilverfahren und Alternativmedizin durch Ärzte und Heilpraktiker.
Zudem sind häufig zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen inklusive Schutzimpfungen, Osteopathie und Laserbehandlungen an Augen mitversichert. Steht eine Operation an, muss mit einer Krankenhauszusatzversicherung nicht das nächstgelegene Krankenhaus aufgesucht werden. Auch Spezialkliniken können ausgewählt werden, ohne dass Mehrkosten für den Patienten entstehen. Im Krankenhaus ist eine Behandlung durch den Chefarzt möglich. Zudem kann eine bessere Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer in Anspruch genommen werden. Schutz vor hohen Eigenbeteiligungen versprechen Zahnzusatzversicherungen.
Hier ist es vor allem wichtig, dass die Policen möglichst umfangreich für privatärztlichen Zahnersatz leisten, etwa für Inlays und Implantate. „Bei allen drei Policen sollte man sich vor dem Abschluss erkundigen, welche Leistungen mitversichert sind und bis zu welcher Höhe sie leisten“, empfiehlt Heiselbetz. Bei Zahn- und Krankenhauszusatzversicherungen sollten die Leistungen bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte übernommen werden. Im ambulanten Bereich sollte keine Beschränkung, etwa auf das Hufeland-Verzeichnis, vorhanden sein.
(universa)