Versicherungen

Advent, Advent, der Adventskranz brennt

Zum ersten Advent steigt die Gefahr von Zimmerbränden. Brennende Kerzen unbedingt beaufsichtigen. Grobe Fahrlässigkeit kann Versicherungsschutz gefährden. Am kommenden Sonntag ist der erste Advent. Damit beginnt die Jahreszeit mit den meisten Bränden. Denn egal ob Adventskranz, Gesteck oder schließlich der Weihnachtsbaum - sobald Kerzen angezündet werden, besteht erhöhte Gefahr. Auch die Schadenzahlen mahnen zur Vorsicht, denn in den deutschen Vier Wänden brennt es in den letzten Wochen des Jahres erfahrungsgemäß rund 12.000 Mal. Wer Kerzen aufstellen will, sollte deshalb für einen ausreichenden Schutz sorgen. Andernfalls kann es sein, dass der Verursacher persönlich zur Kasse gebeten wird. Denn bei grober Fahrlässigkeit muss die Hausratversicherung den Schaden nicht in vollem Leistungsumfang bezahlen. Was ist beim Versicherungsschutz zu beachten?

Wohngebäudeversicherung des Eigentümers nimmt Regress

Die Hausratversicherung trägt einen durch ein Feuer entstandenen Schaden, wenn beispielsweise der Weihnachtbaum abbrennt und Vorhänge, Möbel und sonstiges Inventar zerstört sind. Sollte eine Renovierung des verrußten Mobiliars erforderlich sein, ist dies ebenfalls abgedeckt. Ersetzt werden darüber hinaus alle Schäden, die das Löschwasser den Einrichtungsgegenständen zufügt -Weihnachtsgeschenke inklusive. Wird dem Brandverursacher allerdings grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen, trägt die Hausratversicherung die Kosten in der Regel nicht im vollen Umfang. Im Extremfall muss der Verursacher sogar ganz für den Schaden aufkommen. Wird das Gebäude durch den Brand beschädigt, kommt die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers zunächst dafür auf. Sie zahlt für Brandschäden am Gebäude sogar dann, wenn Bewohner den Brand fahrlässig oder grob fahrlässig verursacht haben, greift aber häufig auf den Brandverursacher als Ersatzpflichtigen zurück. Hat der Verursacher hingegen eine private Haftpflichtversicherung, ist er geschützt.

Vorsorge minimiert das Risiko

„Brennende Kerzen, einzeln oder am Adventskranz oder Weihnachtsbaum, stellen immer ein Risiko dar. Daher müssen sie unbedingt ständig beaufsichtig werden. Im Ernstfall ist es zudem hilfreich, Löschmittel nicht erst organisieren zu müssen. „Also stellt man am besten gleich einen Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher in Reichweite. Besondere Vorsicht ist übrigens geboten, wenn Kleinkinder im Raum sind. Ihr Spieltrieb kann schnell Ursache des Feuers sein“, warnt Norbert Freitag, Schadenexperte der Gothaer. Und: In jedem Fall sind Sicherheitskerzen aus dem Fachhandel die bessere Wahl. Vorteil: Ihre Dochte gehen nicht bis nach unten durch und die Kerzen so frühzeitig von ganz alleine aus.

Lichterketten oder elektrische Kerzen bieten sich als Alternative an. Allerdings können auch diese durch technische Defekte oder Überhitzung einen Brand auslösen. Sie sollten daher ein Qualitäts- und Prüfsiegel tragen.

Weitere Hinweise zur Brandverhütung zur Advents- und Weihnachtszeit gibt im übrigens auch die Feuerwehr heraus. „In jedem Fall lohnt es sich, mit Kerzen vorsichtig umzugehen – denn auch wenn man anstelle von Personen- mit einem Sachschaden davonkommt, ist der Schrecken meist erst einmal groß und die weihnachtliche Stimmung ernsthaft in Gefahr“, so Freitag.

Der Gothaer Konzern ist mit vier Mrd. Euro Beitragseinnahmen und rund 3,5 Mio. versicherten Mitgliedern eines der größten deutschen Versicherungsunternehmen. Angeboten werden alle Versicherungssparten. Dabei setzt die Gothaer auf qualitativ hochwertige persönliche Beratung der Kunden.

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