Versicherungen

Ade Garantiezins

Die Reaktionen der Deutschen auf das Vorhaben der Bundesregierung den Garantiezins bei Lebensversicherungen abzuschaffen ist gewaltig, da viele einen persönlichen Nachteil vermuten. Zum Beginn des kommenden Jahres soll der für die Lebensversicherer verbindliche Garantiezins außer Kraft gesetzt werden. Jedoch ist der befürchtete Nachteil für die Versicherten bezüglich der gesetzlichen Bedingungen ihrer Policen nicht gegeben. Denn der Garantiezins begrenzt das Zinsversprechen eines Versicherers nach oben und nicht nach unten, wie derzeitig oft angenommen wird, denn es ist die Rede vom Höchstrechnungszins.

Noch liegt die Beschränkung seitens des Gesetzgebers bei 1,25 Prozent, welche die Versicherer auf bei ihnen abgeschlossene Verträge zahlen müssen. Im Hinblick auf die Solvency II wird kaum ein Versicherer das Recht einfordern mehr zu zahlen. Jedoch bieten bereits viele Anbieter neue Tarifmodelle an und vermarkten diese aktiv. Für die Versicherungskunden ist es durchaus vorteilhaft, dass sich die Versicherungsprodukte den Fondsprodukten annähern. Jedoch ist an dieser Stelle eine Diskussion über eine deutliche Trennung der entsprechenden Bereiche aufgrund von Kosten und Transparenz nicht einfach abzutun.  

Das Hauptproblem stellt jedoch grundlegend ein ganz anderes dar, denn das anhaltende Niedrigzinsumfeld ist von einer Streichung des Garantiezinses bei Lebensversicherungen eher unbeeindruckt, wodurch eine Altersvorsorge nicht weniger herausfordernd wird. Die gesetzliche vorgeschriebenen Garantien sind in anderen Bereichen noch schwerwiegender, wie beim Riester-Geschäft oder der betrieblichen Altersvorsorge. Die Spannung bleibt bestehen, wie diese Probleme weiter angegangen werden.

Bild: Rainer Sturm, pixelio.de

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