Die Zielsetzung des LVRGs sei während der stetigen Niedrigzinsphase der Beitrag aller Beteiligten zur Stabilisierung der Lebensversicherung gewesen, so der Parlamentarische Staatssekretär im BMF, Dr. Michael Meister.
Auf der Konferenz wurde verdeutlicht, dass die Vertreter der Koalitionsfraktionen ein Provisionsverbot nicht vorsehen, sondern die Entscheidung beim Verbraucher liegt, ob die Honorarberatung oder der provisionsbasierte Vertrieb von ihm beansprucht wird.
Die Berichterstatter der Koalitionsfraktionen zur Umsetzung von Solvency II, Anja Karliczek (CDU) und Manfred Zöllmer (SPD) betonten, dass die Abschlusskostenreduzierung deutlich voranschreiten müsse. Das Interesse der Vermittler an einer langfristigen Begleitung eines Vertrages müsse stärker durch Bestandsprovisionen geweckt werden. In naher Zukunft wolle Zöllmer über die Umsetzung der europäischen Vermittlerrichtlinie (IDD – Insurance Distribution Directive, vormals IMD 2) Beratungen aufnehmen, da die Digitalisierung die Finanzdienstleister längst beschäftigt.
Für die Lebensversicherer, welche unter das Aufsichtssystem fallen, soll der Garantiezins im Neugeschäft mit der Einführung von Solvency II abgeschafft werden, so der Plan des BMF. Dass der Garantiezins von der Realität abschafft wurde, meinte Zöllmer.
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