Berater

Keine § 34i Frist zum 31.03.2016

AfW Mitglieder berichten, dass Darlehensvermittler zur Zeit von einigen ihrer Geschäftspartner aufgefordert werden, diesen bis zum 31.03.2016 eine Erlaubnis gem. § 34i GewO vorzulegen, um weiter Geschäft einreichen zu können.

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Interviews

§ 34i: Kurz vor knapp

Gerade mal vier Wochen vor Inkrafttreten der Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschließt der Deutsche Bundestag das dazugehörige Gesetz.

Und jetzt muss es auch noch durch den Bundesrat.

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