Investmentfonds

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V.: Steilmann Insolvenz: SdK vertritt betroffene Anleger

Der Vorstand der Steilmann SE hat am 23. März 2016 mitgeteilt, dass die Gesellschaft aufgrund des negativen Geschäftsverlaufs in den letzten Monaten zahlungsunfähig ist. Der Vorstand wird deshalb kurzfristig einen Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht stellen. Die Steilmann SE hat nach Kenntnis der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) die nachfolgend aufgeführten drei Anleihen emittiert:

Wertpapier WKN Fälligkeit Nominalzins

  • Anleihe 2012/16 A1PGWZ 27.06.2017 6,75 % p. a.
  • Anleihe 2014/18 A12UAE 23.09.2018 7,00 % p. a.
  • Anleihe 2015/17 A14J4G 09.03.2017 7,00 % p. a.

Aus Sicht der SdK ist es für die Inhaber von Anleihen der Steilmann SE ratsam, sich zu organisieren, um so eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen im Insolvenzverfahren gewährleisten zu können. Die SdK wird das Insolvenzverfahren aktiv begleiten und die Interessen der Anleiheinhaber auf den zukünftig stattfindenden Gläubigerversammlungen vertreten. Ferner wird sich die SdK dafür einsetzen, dass die Anleiheinhaber angemessen im vorläufigen Gläubigerausschuss repräsentiert werden.

Betroffenen Anlegern bietet die SdK an, sich unter www.sdk.org/steilmann für einen kostenlosen Newsletter zu registrieren. Die Anleiheinhaber können die SdK zu einem späteren Zeitpunkt mit der Vertretung auf den stattfindenden Gläubigerversammlungen beauftragen. Die hierzu nötigen Informationen erhalten Anleiheinhaber zu einem späteren Zeitpunkt über den Newsletter. Für den Newsletter können sich auch Inhaber von Aktien der Gesellschaft (WKN: A14KR5) registrieren. Die SdK geht aktuell jedoch davon aus, dass die Aktionäre mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einem Totalverlust des investierten Kapitals rechnen müssen.

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