Sachwerte / Immobilien

Wohnen im Eigentum und BfW – Bank für Wohnungswirtschaft AG starten Kooperation

Wohnen im Eigentum, der bundesweite Verbraucherschutzverband für private Immobilieneigentümer, rundet sein Angebot für selbstverwaltete Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) durch eine Kooperation mit der BfW - Bank für Wohnungswirtschaft AG ab

Die auf die Wohnungswirtschaft spezialisierte Bank bietet selbstverwalteten Eigentümergemeinschaften eine unkomplizierte Eröffnung von Gemeinschaftskonten an.

Zunehmend mehr WEG entscheiden sich für die Selbstverwaltung. Eine der Herausforderungen dabei ist die Eröffnung eines WEG-Kontos, da sich viele Banken mit den Besonderheiten von WEG nicht hinreichend auskennen. Der bundesweite Verbraucherschutzverband für private Immobilieneigentümer, Wohnen im Eigentum (WiE), unterstützt selbstverwaltete WEG jetzt auch bei der Kontoeröffnung in Kooperation mit der BfW – Bank für Wohnungswirtschaft AG. Diese bietet sowohl ein Verrechnungskonto für den laufenden Zahlungsverkehr als auch ein Festgeld- bzw. Tagesgeldkonto für die Anlage der Rücklagen mit attraktiven Zinsen an.

„Wir freuen uns sehr, unser Angebot für selbstverwaltete WEG weiter auszubauen und bei der oft herausfordernden Kontoeröffnung konkret unterstützen zu können“, so Dr. Sandra von Möller, Vorständin des WiE. „Mit der BfW – Bank für Wohnungswirtschaft haben wir einen sehr erfahrenen Kooperationspartner gefunden, der die Besonderheiten und Bedürfnisse von WEG, insbesondere von selbstverwalteten Gemeinschaften, bestens kennt und ihr Geschäftsmodell darauf ausgerichtet hat.“

WiE-Mitglieder aus selbstverwalteten WEG erhalten im Rahmen der neuen Kooperation mit der BfW – Bank für Wohnungswirtschaft das Verrechnungskonto für die WEG drei Monate lang kostenfrei, sparen sich also in dem Zeitraum die monatlichen Gebühren. Im Angebot ist zudem ein kostenfreies Festgeld- bzw. Tagesgeldkonto zur Anlage der WEG-Rücklagen enthalten.

Der Verbraucherschutzverband unterstützt Wohnungseigentümer:innen sowohl bei der Entscheidung für die Selbstverwaltung als auch bei deren rechtssicheren Einrichtung und im laufenden Alltag. Das Angebot umfasst Rechtsberatung, Arbeitsmaterialien, Checklisten, Mustervorlagen, Schulungen und Austauschformate, die speziell auf die Bedürfnisse selbstverwalteter WEG zugeschnitten sind. Viele dieser Angebote sind für Mitglieder kostenlos. Gleichzeitig setzt sich der Verband politisch für eine stärkere rechtliche Anerkennung und bessere Rahmenbedingungen für selbstverwaltete Eigentümergemeinschaften ein.

„Wir möchten es selbstverwalteten WEG so einfach wie möglich machen, ein Konto auf ihren Namen zu eröffnen“, führt Sandra Mummert, Vertriebsexpertin der BfW – Bank für Wohnungswirtschaft, aus. „Die Kooperation trägt auch mittel- und langfristig mit Blick auf die zunehmende Zahl von selbstverwalteten WEG den Entwicklungen des Marktes Rechnung“, so Mummert weiter. Die BfW – Bank für Wohnungswirtschaft ist spezialisiert auf Wohnungseigentümergemeinschaften. Sie bietet neben WEG-Konten auch WEG-Kredite und Mietkautionen an.

Kein gesetzlicher Anspruch auf WEG-Konto

Viele Banken verfügen im Umgang mit selbstverwalteten WEG nur über begrenzte Erfahrung und bieten daher entweder keine oder keine geeigneten Kontolösungen an. Da kein gesetzlicher Anspruch auf ein WEG-Konto besteht, sind Banken auch nicht dazu verpflichtet, WEG entsprechende Konten bereitzustellen. Viele Institute befürchten einen erhöhten Verwaltungsaufwand – etwa durch wechselnde Ansprechpartner innerhalb der Gemeinschaft oder aufgrund fehlender fachlicher Erfahrung der beteiligten Wohnungseigentümer:innen.

WEG-Eigenkonto ist unerlässlich

Manche selbstverwaltete WEG behelfen sich daher mit einem Privatkonto auf den Namen einer einzelnen Wohnungseigentümer:in – was rechtlich ebenso unzulässig ist wie ein Konto auf den Namen des Verwalters. „Kontoinhaberin muss stets die WEG sein“, betont Mummert. Denn nur ein WEG-Eigenkonto, auch offenes Fremdgeldkonto genannt, entspricht gemäß Rechtsprechung den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung. Ein solches Konto ermöglicht die strikte Trennung zwischen privaten Finanzen und WEG-Geldern und sorgt so für größtmögliche Transparenz innerhalb der Gemeinschaft. Konten auf den Namen einzelner Eigentümer:innen oder der Verwaltung bergen dagegen erhebliche Risiken: Sie können im Fall persönlicher Forderungen gegen die betreffende Person von Gläubigern gepfändet werden. Selbst ein ausdrücklich als Treuhandkonto geführtes Konto bietet nach der Rechtsprechung keinen ausreichenden Schutz für die WEG-Gelder.

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