Sachwerte / Immobilien

Tipps für Bausparer: Das ist wichtig zum Jahresende

Wer bauspart, wird belohnt: Auch 2015 können Bausparer von zahlreichen staatlichen Förderungen profitieren. Dabei gilt es wichtige Fristen zu beachten. Wer Wohn-Riester, Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage in voller Höhe nutzen möchte, sollte bis zum 31. Dezember seine Einzahlungen überprüfen, rät die LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin - Hannover (LBS Nord).

Zulagen und Steuervorteile mit Wohn-Riester

Mit Wohn-Riester fördert der Staat den Weg in die eigenen vier Wände. Wer ein Haus oder eine Wohnung zur Eigennutzung finanzieren will, kann vom Riester-Bausparen kräftig profitieren. Das Riester-Vermögen lässt sich außerdem für die alters- und behindertengerechte Modernisierung einsetzen.

Jeder förderberechtigte Erwachsene erhält bis zu 154 Euro Grundzulage im Jahr vom Staat, erläutert die LBS Nord. Für den Nachwuchs – wenn er noch kindergeldberechtigt ist – gibt es bis zu 185 Euro zusätzlich, für ab 2008 geborene Kinder sogar maximal 300 Euro.

Diese Zulagen werden ohne Einkommensgrenzen gewährt. Die volle Förderung erhält, wer den gesamten Mindesteigenbeitrag in seinen Riester-Vertrag einzahlt. Das sind vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, maximal jedoch 2.100 Euro inklusive Zulagen.

Besitzer von Wohn-Riester-Verträgen sollten prüfen, ob sie für das Kalenderjahr ihren erforderlichen Eigenbeitrag eingezahlt haben. Wenn 2015 der Mindesteigenbeitrag nicht in voller Höhe eingezahlt wurde, sollte die fehlende Zahlung noch vor dem Jahreswechsel überwiesen werden. Sonst werden die Zulagen anteilig gekürzt. Um die Zulage zu erhalten, müssen Wohn-Riester-Sparer einen entsprechenden Antrag bei ihrem Anbieter einreichen. Dies ist bis zu zwei Jahre rückwirkend möglich. Bis 31. Dezember 2015 kann also die Zulage für das Jahr 2013 beantragt werden. Oder es wird ein Dauerzulagenantrag gestellt, der unbegrenzt gilt. Dann reicht es in Zukunft aus, wenn dem Anbieter die Änderungen mitgeteilt werden, die sich auf den Zulagenanspruch auswirken (zum Beispiel die Geburt eines Kindes).

Junge Riester-Bausparer unter 25 Jahren erhalten übrigens 200 Euro extra. Dieser Frühstarter-Bonus wird einmalig gewährt und für das erste Beitragsjahr zusammen mit der Grundzulage automatisch gutgeschrieben. Um den Starter-Bonus komplett auszuschöpfen, ist es auch hier unbedingt erforderlich, die vollen vier Prozent des Brutto-Vorjahreseinkommens im Jahr des Vertragsabschlusses einzuzahlen.

Riester-Bausparer können zudem Steuervorteile nutzen, erklärt die LBS Nord. Denn die eigenen Raten lassen sich ebenso wie die Förderung als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung für das entsprechende Jahr geltend machen. Das Finanzamt prüft bei der Bearbeitung der Steuererklärung automatisch, ob dies für den Riester-Nutzer neben den Zulagen einen zusätzlichen Vorteil bringt.

Wohnungsbauprämie: Starthilfe fürs eigene Zuhause

Die Wohnungsbauprämie (WoP) können Bausparer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 25.600 Euro (Singles) beziehungsweise 51.200 Euro (Verheiratete) bekommen. Wer bis zum 31. Dezember zwischen 50 und 512 Euro (1024 Euro für Verheiratete) auf einen Bausparvertrag einzahlt, erhält 8,8 Prozent WoP für dieses Jahr – also bis zu 45,06 Euro (Singles) beziehungsweise 90,11 Euro (Verheiratete).

Für Vertragsabschlüsse ab 2009 gilt eine Einschränkung: Die angesammelten Prämien gibt es nur dann, wenn das Sparguthaben später für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird, zum Beispiel für den Bau, den Kauf oder die Modernisierung von Wohneigentum.

Bei jungen Leuten unter 25 Jahren macht der Staat aber eine Ausnahme: Sie können nach sieben Jahren frei über das gesamte Guthaben inklusive der Wohnungsbauprämien verfügen, erklärt die LBS Nord. Diese Sonderregelung kann jeder junge Sparer einmal in Anspruch nehmen. Auch die Wohnungsbauprämie kann bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragt werden.

Arbeitnehmer-Sparzulage: Der Staat spart mit

Viele Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeiter zusätzlich zum Gehalt mit vermögenswirksamen Leistungen (vL). Die Höhe ist im jeweiligen Tarifvertrag festgelegt. Mit neun Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage fördert der Staat dabei jährliche Einzahlungen bis zu 470 Euro auf einen Bausparvertrag. Das sind bis zu 43 Euro im Jahr. Auch wer keine vL erhält, kann in den Genuss dieser Zulage kommen, indem er sich vom Arbeitgeber Teile seines Gehalts auf das Bausparkonto überweisen lässt, so die LBS Nord.

Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf für die Arbeitnehmer-Sparzulage 17.900 Euro (Singles) beziehungsweise 35.800 Euro (Verheiratete) nicht überschreiten. Wichtige Voraussetzung, um die Zulage für 2015 mitnehmen zu können: Die Einzahlungen müssen bis 31. Dezember auf dem Bausparvertrag eingegangen sein. Dann ist die Beantragung bis zu vier Jahre rückwirkend möglich.

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