Sachwerte / Immobilien

Hochzeit: Versicherungen neu ordnen

Hochzeitssaison: Von Mai bis September geben sich in Deutschland monatlich etwa 40.000 Paare das Jawort. Worauf sollten sie beim Thema Versicherungen achten? Die Württembergische gibt einen Überblick

Spätestens mit der Hochzeit endet die Mitversicherung in der Familienversicherung der privaten Haftpflichtversicherung und der Rechtsschutzversicherung. Das heißt, wer vorher noch bei den Eltern mitversichert war, muss sich nun um die eigene Absicherung kümmern. Häufig hat die Mitversicherung jedoch auch schon vorher geendet, denn Kinder sind nur mitversichert, solange sie unverheiratet sind und noch keine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben.

In vielen Beziehungen ist die erste gemeinsame Wohnung ein Schritt, der bereits vor dem Traualtar stattgefunden hat. Doch spätestens mit dem Start der Ehe teilen sich die meisten Paare einen Haushalt. Mit dem Zusammenziehen gilt „aus zwei mach eins“. Das heißt: Bisher getrennte Hausratversicherungen und private Haftpflichtversicherungen können zusammengelegt werden. Wenn beide bereits eine Versicherung abgeschlossen hatten, sollte das Paar prüfen, wer von beiden die ältere Versicherung hat. Im Fall der Hausratversicherung sollte diese dann der eventuell neuen und größeren Wohnung und dem neuen Hausrat angepasst werden. Die jüngere der beiden Versicherungen kann für gewöhnlich problemlos beim jeweiligen Versicherer gekündigt werden.

Die Rechtsschutzversicherung und Auslandsreisekrankenversicherung sollten spätestens mit dem Start ins Eheleben auf eine Familienversicherung umgestellt werden. Die Ehepartnerin bzw. der Ehepartner oder Kinder sind sonst nicht automatisch mitversichert. Die Familienversicherung ist in der Regel auch schon mit dem Zusammenziehen möglich, sodass auch nicht verheiratete Paare profitieren können.

Eine Heirat bietet die Möglichkeit, den eigenen Versicherungsschutz bei einigen Versicherungen ohne erneute Gesundheitsprüfung anzupassen. Diese Nachversicherungsoption haben Sie bei der privaten Pflegeversicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Grundfähigkeitsversicherung. Mit gutem Grund: Wird beispielsweise eine Person berufsunfähig, tritt häufig auch die andere Person beruflich kürzer – der Absicherungsbedarf steigt also mit der Ehe. Mit Kindern ist es noch wichtiger, ausreichend abgesichert zu sein. Daher lohnt es sich, diese Nachversicherungsoption zu nutzen.

Auch einige neue Versicherungen können jetzt Sinn machen. So ist etwa die Risikolebensversicherung für alle geeignet, die ihre Ehe- oder Lebenspartnerin bzw. -partner sowie andere Familienangehörige im Fall ihres Todes absichern möchten. Insbesondere für Paare, die ein gemeinsames Immobiliendarlehen haben, lohnt sich diese Versicherung. Für die Risikolebensversicherung muss ein Parr nicht zwingend verheiratet sein, doch machen sich viele Paare erst mit Start ins Eheleben verstärkt Gedanken über eine solche Absicherung. Mit dem Partnerbaustein können sich Ehepaare in einem einzelnen Vertrag versichern. Es müssen demnach keine zwei Verträge abgeschlossen werden, trotzdem sind beide gegenseitig abgesichert.

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