Es erfolge eine Umstellung des administrativ festgelegten Fördersatzes hin zu wettbewerblich ermittelten Fördersätzen, so der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann. Aufgrund des Erfolges der Ausschreibung im Frühjahr wird ebenso von einer erfolgreichen zweiten Runde der Ausschreibung ausgegangen. Jedoch soll sich das Preisverfahren in der neuen Runde verändern, von dem „pay-as-bid“-Verfahren zum „uniform pricing“-Verfahren. Somit erhält nicht mehr jeder Bieter für den gebotenen Wert einen Zuschlag, sondern der zuletzt bezuschlagte Gebotswert ist maßgebend für den Zuschlagswert aller anderen erfolgreichen Gebote, weshalb dieses Verfahren auch Einheitspreisverfahren genannt wird.
Ebenfalls die anderen erneuerbaren Energieträger, Wasser und Wind, sollen ab dem Jahr 2017 mit in die Ausschreibung aufgenommen werden. Aus Sicht des Emissionshauses KGAL könnten die starren gesetzlichen Einspeisetarife in allen Core-Ländern durch das Ausschreibungsverfahren ersetzt werden.
Um Missverständnisse aus dem Weg zu räumen, wurden die Erkenntnisse aus der ersten Ausschreibungsrunde als „Hinweise zur Gebotsabgabe“ zusammengefasst. Entscheidend für Ertragschancen, die Auswahl und Zuordnung von Projekten und die Vorfinanzierung ist die konkrete Ausgestaltung des entsprechenden Ausschreibungsverfahrens. Innerhalb der ersten Ausschreibung kam es zu 37 Ausschlüssen aufgrund fehlender Unterlagen oder Verstöße der Formvorgaben der Bieter.
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