Sachwerte / Immobilien

Anlageskandal – Malte Hartwieg und NCI im Verdacht

Nach den Anlageskandalen bei Infinus und S&K droht schon der nächste Skandal die Branche zu erschüttern. Die Staatsanwaltschaft München hat diesmal Malte Andre Hartwieg unter Verdacht. Gegen den Investor wurde wegen Betrugs Strafanzeige erstattet. Der mögliche Schaden, den er mit seinem Firmengeflecht angerichtet haben soll, ist beachtlich: Hartwiegs Firmennetzwerk hat nach eigenen Angaben mehr als 200.000 Kunden, die mit Geld im Wert von 2,3 Milliarden Euro investiert sind.

Den Spuren des aparten Investors zu folgen, ist gar nicht so einfach, denn Malte Hartwieg ist an mehreren Vertrieben und Fondsgesellschaften direkt oder indirekt beteiligt. Dabei handelt es sich um namhafte Finanzvertriebe wie dima24 und Krüger Sachwert, um Initiatoren wie NCI, Selfmade Capital oder Euro Grundinvest, aber auch die Ratingfirma Kapital Rating FFT beispielsweise. Die Investments seiner Firmen beinhalten die Wachstumsmärkte in Asien, Afrika, Südamerika und dem Mittleren Osten.

Nun wurde Berichten von procontra und dem Finanznachrichtendienst GoMoPa zufolge Strafanzeige gegen Malte Hartwieg gestellt. Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch erklärte: „Unserer Behörde liegen Anzeigen wegen des Verdachts des Betruges unter anderem gegen Herrn Hartwieg (…) im Zusammenhang mit den Firmen dima24 und NCI vor. Wir prüfen derzeit, ob ein ausreichender Anfangsverdacht für eine verfolgbare Straftat vorliegt oder nicht.“ Da noch einige Sachverhalte geklärt werden müssen, seien weitere Aussagen zu diesem Zeitpunkt nicht möglich.

 

Geschäfte mit Blindpool-Fonds

Hartwieg soll die Kontrolle über mehrere Emissionshäuser haben, die Kapital mit Hilfe geschlossener Fonds beschaffen. Das Netzwerk dieser Unternehmen stellt sich jedoch als undurchsichtig und die Anlagestrategien als fragwürdig heraus. Bei den Geschäften der Emissionshäuser handelt es sich um sogenannte Blindpool-Geschäfte, bei denen die Anleger nicht wissen, worin der Fonds investieren will und was die Investitionsziele sind. Die geschlossenen Fonds investieren hauptsächlich in Genussrechte ohne, dass dem Anleger irgendwelche Details weitergeleitet werden. Oft weiß der Kunde nur in welche Rubrik investiert wird, dass es sich also zum Beispiel um Immobilien handelt, aber nicht in welche Objekte genau investiert wird. Allein der Anbieter trifft die genauen Anlageentscheidungen.

Bei solchen Blindpool-Fonds wird blindes Vertrauen des Anlegers in den Investor vorausgesetzt. Im Fall von Hartwiegs Firmen war dieses wahrscheinlich nicht gerechtfertigt. Es handelte sich meist um Investitionsobjekte von Offshore-Firmen, die erst kurz vor Ausgabe der Genussrechte gegründet wurden. Hartwieg habe zudem möglicherweise eigene Strohmänner als Hintermänner eingesetzt, allen voran dabei der Investmentmanager Christian Kruppa, gegen den nun auch Anzeige erstattet wurde.

Die Organisation von Hartwiegs Firmennetz zu verstehen ist nun wichtigstes Ziel, um möglichen Machenschaften des Managers auf die Spur zu kommen. Außerdem muss geklärt werden, ob er nicht mehr Macht besitzt als den Anlegern lieb sein kann. Die ehemalige Geschäftsführerin der NCI New Invest Holding GmbH soll Wall Street Online zufolge beispielsweise eine Strohfrau Hartwiegs gewesen sein. Auch der ehemalige Geschäftsführer der Euro Grundinvest, Erwin Beran, soll mit Hartwieg verquickt sein. Er habe früher als dessen Fahrer gearbeitet. Hinter den Kulissen ziehe allerdings trotzdem Hartwieg weiterhin die Strippen.

Die Kanzlei Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen ist nun den undurchsichtigen Firmenstrukturen auf der Spur. Bisher deuten die Nachforschungen auf nichts Gutes hin. Bei einem Treffen der Anlegerschutzanwälte im Dezember vergangenen Jahres konnte zumindest kein Nachweis erbracht werden, dass die NCI und Selfmade Capital nennenswerte Investitionen in den USA oder den Emiraten getätigt haben. „Dies deckt sich mit unseren eigenen Recherchen, dass ein großer Teil der Gelder abgeflossen ist und für die deutschen Fondsgesellschaften zu einer Auszahlung an die über 2.000 Anleger nicht mehr zur Verfügung stehen dürfte“, so Rechtsanwalt Stefan Förster von Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen.

Mein Geld Online-Redaktion

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