Sachwerte / Immobilien

AIFM-Richtlinien, eine Herausforderung nur für die Besten

Der Leiter des Referats für Investmentwesen, Unternehmens- und Kapitalbeteiligungsgesellschaften im BMF schaffte es mit wenig Aufwand sich außerhalb des Gesetzes weitreichende Regulierungsvollmachten zu Beginn des Jahres zu sichern. Der Ministerialrat Uwe Wewel brachte somit einen großen Stein ins Rollen und schuf das Kapitalanlagegesetzbuch nach Vorgaben der europäischen Kommission. Die sogenannten AIFM-Richtlinien sollten den geschlossenen Fondsmarkt drastisch verändern.

Der graue Kapitalmarkt musste geweißt werden und das innerhalb eines Jahres, ohne Rücksicht auf Verluste. Im Jahr 1999 hatte Oskar Lafontaine mit dem unbestimmten Paragraphen 2b Einkommensteuergesetz schon versucht etwas zu verändern, dabei wollte er Initiatoren und Anlegern bei den Abschreibungen das Spiel vermiesen. Viel weiter war er nicht gekommen und Investoren zeichneten weiter ihre unternehmerischen Beteiligungen mit Verlust oder Gewinn. Als im Sommer letzten Jahres der erste Entwurf der Bundesregierung für die AIFM-Richtlinien kam, war der Aufruhr groß, denn unter diesen Bedingungen hätte man die Anlageklasse der geschlossenen Fonds aufgeben müssen. Große Häuser gingen in die Knie, Verbände versuchten der Politik und auch dem Ministerialrat die Augen zu öffnen. Um den Rundumschlag noch gründlicher zu gestalten, wurde den Vermittlern vorgegeben, die fachliche Qualifi kation nach §34f GewO zu erreichen, um solche Produkte überhaupt anbieten zu dürfen. Es wurde gekämpft, seitens der Emissionshäuser sowie seitens der Regierung. Fakt blieb jedoch, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht reguliert wurden. Der 22. Juli 2013 war Stichtag für die Inkraftsetzung der neuen Richtlinien. Der Gesetzgeber zwang die Emissionshäuser zu mehr Risikosowie Liquiditätsmanagement, zu einer umfassenden Berichtspfl icht, zu einer von der Verwaltung der Fondsanteile getrennten Fondsverwahrung sowie zur Einrichtung einer eigenen Kapitalverwaltungsgesellschaft, die nur mit einer BaFin-Lizenzierung möglich ist, und noch vieles mehr. So umfassende Regulierungen auf einmal hatte es in der Geschichte der Finanzindustrie selten gegeben. Viele gingen durch die Regulierung in die Brüche, aber eine große Anzahl hat sich ihr gestellt und durch unternehmerischen Geist den Erhalt dieser Anlageklasse gesichert. Vielen dieser kreativen Unternehmer bietet das Anlegermagazin Mein Geld in dieser Ausgabe eine außergewöhnliche Plattform an. Diese Plattform heißt „Vertrauen“. Vertrauen, das darauf beruht, dass diese Emissionshäuser schon immer qualitativ hochwertige Produkte auf den Markt gebracht haben. Dementsprechend haben sich die Regulierungen für diese Anbieter als wahre Chance entpuppt, um sich von den anderen abzuheben. In der Mein Geld TV Roundtable-Diskussionsrunde zum Thema „Geschlossene Fonds nach den AIFM-Richtlinien“ können Zuschauer sich ein Bild davon machen, was Emissionshäuser leisten mussten, um in diesem neuen Markt bestehen zu können. Viele Initiatoren haben auf die veränderten Bedürfnisse ihrer Anleger reagiert und Ihre Ein- und Auszahlungsmodelle modifi ziert. Manche von ihnen bieten den Anlegern nun flexible Möglichkeiten, um ihre Beteiligungen an ihr Anlageziel und ihre Lebenssituation anzupassen. Einige spezialisierte Emissionshäuser entwickeln neue Konzepte, bei denen sie gemeinsam mit ihren Anlegern in Projekte investieren. Das Beteiligungsgeschäft erfindet sich neu. Der Markt richtet sich durch den Kampfgeist der Menschen wieder auf. Vielleicht war dieser Regulierungssturm nicht immer ganz gerecht, aber am Ende ist es eine große Chance um neue Anlegerkreise zu erschließen, denn es heißt nicht um sonst: „Märkte sind nicht, Märkte werden geschaffen“. Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, haben wir unsere Internetseite www.mein-geld-medien.de überarbeitet und stellen unseren Lesern alle Informationen zu dem Thema geschlossene Fonds zukünftig in der Rubrik Sachwerte/Investmentvermögen zur Verfügung. I. Hägewald

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