Einige Länder – darunter das Vereinigte Königreich, Irland, Frankreich und die Niederlande – berechnen beispielsweise keine Antragsgebühren für die Passport-Registrierung von Fonds, die vom Ausland aus im eigenen Land oder vom Inland aus im Ausland vertrieben werden sollen. Allerdings können die AIFM in diesen Ländern regelmäßigen aufsichtsrechtlichen Gebühren unterliegen. Demgegenüber stellt eine Reihe anderer Länder wie zum Beispiel Deutschland, Luxemburg und Finnland zusätzlich zu ihren bestehenden Gebührenstrukturen weitere Antragsgebühren in Rechnung.
„Angesichts der vielfältigen nationalen Vorschriften in Europa können die als AIFM zugelassenen Verwalter nur schwer die Kosten und sonstigen Erfordernisse einschätzen, die mit einer Durchdringung des europäischen Markts verbunden sind“, sagt Melville Rodriques, Partner und Leiter der CMS Funds Group. „Die Verwalter müssen die Kosten und Compliance-Anforderungen eines europaweiten Vertriebs ihrer Fonds aber zuverlässig ermitteln können.“
CMS hat einen Leitfaden zum Thema „Passporting“ herausgeben, der Verwalter alternativer Investmentfonds dabei unterstützen soll, sich mit den neuen Rechtsvorschriften und komplexen Zusammenhängen des grenzüberschreitenden Fondsmanagements unter der AIFM-Richtlinie, anderen europäischen Richtlinien und nationalen Regulierungsvorschriften zurechtzufinden.