Vorfahrt für Stiftungen: „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes“ kommt
Der Bundestag hat heute grünes Licht für das „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes“ gegeben. Das geplante Gesetz enthält viele Verbesserungen für gemeinnützige Organisationen, insbesondere für Stiftungen. Stiftungen könnten nach den Plänen flexibler Rücklagen bilden und andere Stiftungen langfristig mit Vermögen ausstatten (Endowments). Zudem würde die Anerkennung von Verbrauchsstiftungen erleichtert, die Haftung ehrenamtlich Tätiger reduziert und die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale angehoben.






































