Regulierung der Offenen und Geschlossenen Immobilienfonds doch nicht so ausschlaggebend wie spekuliert
Die Neuregulierung der Offenen und Geschlossenen Immobilienfonds, welche mit dem 21. Juni 2013 wirksam werden soll, fällt höchstwahrscheinlich seichter aus als angenommen. Die Überarbeitung des Gesetzesentwurfs zur EU-Richtlinienumsetzung über die Verwalter alternativer Investmentfonds durch das Bundesfinanzministeriums sieht das explizite Fortbestehen der Offenen Publikumsfonds und Spezialfonds unter strikten Auflagen vor. Neu aufgelegte Produkte der Offenen Immobilienfonds können, laut dem Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz, nur noch viermal jährlich die Einsammlung von Geldern betreiben.






































