Grenzwerte der Sozialversicherung 2014
Dass Bundeskabinett hat nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) über die Verordnung über die Sozialversicherungsgrenzwerte 2014 entschieden. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- als auch in der Kranken- und Pflegeversicherung wird angehoben, genauso wie die Versicherungspflicht-Grenze in der Krankenversicherung. Nach Angaben des BMAS werden mit der „Verordnung über die Sozialversicherungs-Rechengrößen 2014 die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2012) turnusgemäß angepasst.“. Dabei werde auf die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen („Ein-Euro-Jobs“) abgestellt, teilt das Ministerium ergänzend mit.

































