Verzögerung beim Sepa-Begleitgesetz
Der Bundesrat hat sich zunächst gegen das Gesetz zur Änderung der Beteiligung an den Bewertungsreserven (Sepa-Begleitgesetz) entschieden. Die Regeln sollen durch den Vermittlungsausschuss überarbeitet werden. Die Unternehmen sollen entlastet werden, aber nicht ausschließlich auf Kosten der Versicherten. Vertragsauszahlung kurz vor dem 21. Dezember sollen geringer durch die Regelung ausgefallen sein, obwohl die Senkung der Überschussbeteiligung ein Niedrigzinsniveau beschert.



































