Auch Versicherungsvertreter können Honorarberatung anbieten
Vergütungsvereinbarung zwischen Versicherungsvertreter und Versicherungsnehmer für die Vermittlung einer Nettopolice ist wirksam.
Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung zur Wirksamkeit von vorformulierten „Vergütungsvereinbarungen“ zwischen Versicherungsvertretern und Versicherungsnehmern für die Vermittlung von Nettopolicen Stellung genommen. Bei einer sogenannte „Nettopolice“ enthalten die zu zahlenden Versicherungsprämien keinen Provisionsanteil für die Vermittlung des Vertrages. Eine solche Vergütungsvereinbarung ist nach Ansicht des BGH grundsätzlich wirksam.