Dr. Dietmar Penzlin zum Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROKON Regenerative Energien GmbH bestellt
– Insolvenzverfahren am 1.5.2014 eröffnet – PROKON zahlungsunfähig und überschuldet
– Genussrechtsinhaber übrigen Gläubigern gleichgestellt – Nachrang unwirksam
– Fortführung der PROKON-Kernbereiche gesichert – mehr als 300 Arbeitsplätze erhalten
– Kein Totalausfall für Gläubiger – Insolvenzquote zwischen 30% und 60% erwartet
Das Amtsgericht Itzehoe hat gestern das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROKON Regenerative Energien GmbH („PROKON“) wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Dr. Dietmar Penzlin, Partner der Kanzlei Schmidt-Jortzig Petersen Penzlin, bestellt worden. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, da PROKON fällige Verbindlichkeiten in Höhe von rd. EUR 391 Mio. hat, denen lediglich rd. EUR 19 Mio. an liquiden Mitteln gegenüberstehen. Als fällig hat das Insolvenzgericht insbesondere Rückzahlungsansprüche aus gekündigten Genussrechten in bisher ermittelter Höhe von rd. EUR 368 Mio. bewertet. Auch drei unabhängige Rechtgutachter kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass PROKON zahlungsunfähig ist.