Honorarberatung ist nicht zwangsläufig die bessere Beratung
Das Honorarberatungsgesetz ist Anfang August in Kraft getreten, doch von friedlicher Koexistenz mit der Provisionsberatung kann nach wie vor keine Rede sein.
Während Provisionsberater in Demut die weitere Entwicklung abwarten, fahren die Verfechter der Honorarberatung weiterhin alle Geschütze auf, um der Provisionsberatung den Todesstoß zu versetzen. Es entsteht der Eindruck, dass nur Honorarberater in der Lage sind, Anleger gut zu beraten. Das Zauberwort lautet „Unabhängigkeit“. Provisionsberater seien durch verdeckte Provisionen geködert, doch schon dieses Kernargument stimmt seit Anfang letzten Jahres nicht mehr, weil der Provisionsberater dem Anleger alle Provisionen – und seit 01.08.2014 auch alle sonstigen Zuwendungen – offenbaren muss.





