Finanzmakler können Provisionskürzungen vermeiden
Provisionsvermittler dürfen auch gegen Honorar beraten. Mischmodelle sind sowohl gesetzlich erlaubt als auch im Interesse der Kunden.
Das Lebensversicherungsreformgesetz zwingt deutsche Versicherungsgesellschaften, Abschlussprovisionen zu senken und/oder Provisionshaftungszeiten zu verlängern. Um Einkommenseinbußen zu vermeiden und Kunden einen Mehrwert zu liefern, sollten Finanzmakler mit Genehmigungen gem. §34d und §34f GewO ihr Geschäftsmodell um die Honorarberatung erweitern.