VSAV empfiehlt Vermittlern VSH-Rahmenverträge mit automatischer Risiko-Anpassung
- Absicherungen in VSH-Verträgen sollten sich nach dem Risiko der Vermittler richten, nicht der Vermittler nach VSH-Angeboten
- Bei häufigem Wechsel steigt das Risiko einer unzureichenden Nachhaftung
Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler, die immer wieder neue Produkte, Anlageklassen oder Dienstleistungen im Rahmen ihrer Berufsausübung aufnehmen, sollten sich bei der Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) einem Rahmenvertrag anschließen, der eine automatische Anpassung aller erweiterten Versicherungsbedingungen beinhaltet. Das empfiehlt die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V. (VSAV).





































